Hinweise zur Hundehaltung

Einheitsgemeinde Biederitz, den 22. 03. 2017

Hinweis des Ordnungsamtes der Gemeinde Biederitz:

 

Gemäß § 28 Abs. 2 LWaldG LSA sind Hunde in der Zeit zwischen dem 1. März und 15. Juli in Feld oder Wald, einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen, anzuleinen.

 

Ferner existiert aufgrund der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Biederitz innerorts die Pflicht für Tierhalter und die mit der Führung beauftragten Personen, zu verhüten, dass ihr Tier auf Straßen und in Anlagen unbeaufsichtigt herumläuft, Personen oder Tiere anspringt, anfällt oder beißt.

 

Diese Regelungen sind unbedingt zu beachten. Verstöße werden mit einer Geldbuße geahndet.