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Lärmschutz Biederitz: Neuer Sieg vor Gericht und Jahreshauptversammlung am 27. April

Einheitsgemeinde Biederitz, den 08. 04. 2015

Was ein Kleiner bewegen kann, wenn er nicht vor dem Großen kuscht, hat die Bürgerinitiative Lärmschutz Biederitz (BILB) wieder einmal beeindruckend bewiesen: Das Bundeswaltungsgericht in Leipzig hat in drei Klage-Fällen die Beschwerde der Bahn gegen eine Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und damit die Urteile bestätigt.
Dies bedeutet im Klartext: Die drei Kläger verfügen nicht nur über rechtskräftige Urteile, sondern die Bahn ist nun verpflichtet, die bisher erlassenen  Lärmschutzmaßnahmen des Planfeststellungsbeschlusses zu überprüfen und eine erneute Ermessensabwägung hinsichtlich des Lärmschutzes vorzunehmen. Besonders ärgerlich für die Bahn, aber positiv für die Bürgerinitiative: Die Rechtsansprüche auf passiven Lärmschutz bei 286 Schutzfällen aus dem neuen, entscheidenden Gutachten (das Gemeindeblatt berichtete)wurden bestätigt. Ursprünglich war die Bahn von 39 Häusern ausgegangen. Vereinfacht bedeutet dies: Die Bahn muss 286 Häuser überprüfen und gegebenenfalls passive Lärmschutzmaßnahmen vorschlagen und mitfinanzieren.
Bei einer Klage hat das Bundesverwaltungsgericht die Revision zugelassen. Hier geht es um die Frage, ob Geschwindigkeitsreduzierungen ein Mittel zur Lärmreduzierung darstellen, wie es der Biederitzer Kläger forderte.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Revision zugelassen, da es hier um eine grundsätzliche Bedeutung für die Bahn und das ganze Land geht. Die Richter wollen klären, ob und unter welchen Voraussetzungen betriebsregelnde Anordnungen (hier sind Geschwindigkeitsbegrenzungen gemeint) zum Zwecke des Lärmschutzes in einem Planfeststellungsbeschluss nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes getroffen werden dürfen. Die Rechtsfrage wurde in Deutschland bisher nie geklärt und damit hat die Bürgerinitiative einen Präzedenzfall geschaffen.
Natürlich kann niemand sagen, zu welchem Urteil das Bundesverwaltungsgericht letztendlich kommt. Aber ein kleines positives Signal ist es, dass das  Gericht den Streitwert  für das weitere Verfahren deutlich verringert hat.
Wie geht es jetzt weiter? Das wollten wir von BILB-Vorstand Dirk Matzke wissen:
„Zunächst einmal freuen wir uns über den Erfolg, aber jetzt heißt es, die nächste Hürde zu nehmen.
Das bedeutet?
„Es geht wie immer um Geld. Wir sind nach wie vor auf Spenden angewiesen, um dieses aufwändige Verfahren finanzieren zu können. Deshalb appellieren wir noch einmal an alle Biederitzer: Helft uns! Besonders von den neuen 286 Familien, die in den passiven Lärmschutz einbezogen wurden, hoffen wir auf Unterstützung. Ich denke, es kann mit ruhigem Gewissen gesagt werden, dass unser Widerstand gegen die Bahn dazu beiträgt, den Wert unserer Grundstücke und Häuser zu erhalten. Über eines dürfen wir uns alle im Klaren sein. Wenn es für Biederitz keine vernünftigen Lärmschutzbedingungen gibt, ist unser Eigentum bald viel weniger wert. Der Vorstand der BI, von dem einige Mitglieder keine Nutznießer der Lärmschutzmaßnahmen sind, geht bei Spendenbereitschaft weiterhin  gutem Beispiel voran.
Was passiert jetzt?
Wir bereiten uns auf die nächste Verhandlung vor, von der wir aber noch nicht wissen, wann sie stattfinden wird.
Und vorher…
…findet unsere Jahreshauptversammlung statt: Am Montag, dem 27. April treffen sich unsere Mitglieder um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle.

Auch alle interessierten Bürger unserer Einheitsgemeinde sind herzlich eingeladen.  
Ist etwas Besonderes zu erwarten?
Ja. Unsere Anwältin, Frau Franziska  Heß kommt  aus Würzburg nach Biederitz und wird Rede und Antwort stehen.
Was wünschen Sie sich persönlich?
Ich hoffe, dass wir es schaffen, die nächsten Kostenhürden zu überspringen, damit wir nicht auf der Zielgeraden aufgeben müssen.
Das hofft das Gemeindeblatt auch und spendet 50 Euro.
Wenn auch Sie die Bürgerinitiative unterstützen wollen. IBAN: DE 28810540000502009373
BIC NOLADE21JEL
Unterstützen Sie die Bürgerinitiative. Helfen Sie mit, dass unser Ort lebenswert bleibt.


 
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