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Kenia-Koalition: Der Vertrag

Einheitsgemeinde Biederitz, den 22. 04. 2016

CDU, SPD und Grüne haben sich auf eine gemeinsame Koalition geeinigt. Wochenlang dauerten die Verhandlungen. Dann wurde ein Konsens gefunden. Hier der gesamte Vertrag.

 


Zukunftschancen für Sachsen-Anhalt

verlässlich, gerecht und nachhaltig
Präambel ............................................................................................................................... 2
Demokratieförderung und Integration .................................................................................... 6
Innenpolitik und Sport ...........................................................................................................18
Justiz und Gleichstellung ......................................................................................................28
Finanzen, digitale Infrastruktur .............................................................................................38
Arbeit und Soziales ..............................................................................................................48
Bildung und Kultur ................................................................................................................67
Wissenschaft und Wirtschaft ................................................................................................86
Landwirtschaft und Umwelt ................................................................................................ 101
Energie ............................................................................................................................... 114
Landesentwicklung, Verkehr und Breitbandausbau ............................................................ 118
Bundes- und Europaangelegenheiten, Medien ................................................................... 132
Grundsätze der Zusammenarbeit ....................................................................................... 140
Die Vertragspartner wissen um die Bedeutung einer geschlechtergerechten Sprache und befürworten grundsätzlich den Gebrauch von Parallelformulierungen. Von einer durchgehen den Benennung beider Geschlechter bzw. der konsequenten Verwendung geschlechtsneutraler Bezeichnungen wurde im vorliegenden Vertragstext dennoch abgesehen, da dies die Lesbarkeit des vorliegenden Vertragstextes deutlich erschwert hätte.

Präambel
Das Ergebnis der Landtagswahl am 13. März 2016 hat zu einer Regierungsbildung geführt, die in der deutschen Geschichte neu ist. Demokratische Parteien haben die Verantwortung, für eine stabile, handlungsfähige Regierung auf der Grundlage demokratischer Willensbildung im Parlament zu sorgen. Aus dieser Verantwortung schließen die Landesverbände der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Koalitionsvertrag für eine Regierungszusammenarbeit in der siebten Wahlperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien wollen durch ihr Handeln dazu beitragen, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und in die Motive der politisch Verantwortlichen zu stärken und neu zu gewinnen. Keiner der Koalitionspartner hat auf alles fertige Antworten, aber wir wollen sie im respektvollen Dialog untereinander und mit den BürgerInnen entwickeln, weil wir davon überzeugt sind, dass Zuhören und Aufeinanderzugehen unser Land voran bringen. Der überkommenen parteipolitischen Auseinandersetzung setzen wir Respekt, Sachorientierung und Aufgeschlossenheit entgegen. Wir sind überzeugt, dass unser gemeinsames Handeln Sachsen-Anhalt eine stabile Perspektive und neue Impulse geben sowie die politische Kultur in unserem Land fördern wird. Dabei sucht die Koalition aktiv den Schulterschluss mit der Zivilgesellschaft und den vielen Menschen in unserem Bundesland, die sich in Kommunen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Kirchen und Gewerkschaften für unser demokratisches Gemeinwesen engagieren.
Unsere Demokratie lebt vom Respekt vor demokratischen Grundrechten und davon, dass Bürgerinnen und Bürger sich an Entscheidungen beteiligen und diese nachvollziehen können. Deshalb wollen wir Partizipation und Transparenz weiter stärken.
Freiheit ist für uns ein Grundwert. Aus ihr erwächst für uns die bleibende Verpflichtung, die Menschenrechte und die Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft entschlossen gegen populistische Stimmungsmache und ideologische Hetze zu verteidigen. Für menschenverachtende Parolen und diffamierende Angriffe auf die Demokratie darf es keinen Raum geben.
CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden gemeinsam Verantwortung für Sachsen-Anhalt tragen. Unser Regierungsprogramm für die Wahlperiode 2016-2021 stellt die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen in Sachsen-Anhalt in den Mittelpunkt.


Zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern wollen wir den wirtschaftlichen Aufholprozess unseres Landes weiter vorantreiben, Zukunftschancen schaffen, Sicherheit und sozialen Zusammenhalt stärken, den Herausforderungen des Klimawandels begegnen und den demografischen, digitalen sowie den energetischen Wandel unserer Gesellschaft verantwortlich gestalten. Dafür brauchen wir einen handlungsfähigen Staat, eine lebendige Bürgergesellschaft, wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen und engagierte Gewerkschaften.
Wir richten unser Regierungsprogramm an den beiden Eckpunkten Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit aus. Wir wollen die Schöpfung bewahren. Wir wollen unsere Naturlandschaften und biologische Vielfalt erhalten. Entlang dieser Richtschnur werden wir in den kommenden Jahren wirtschaftliche Stärke, soziale Gerechtigkeit und ökologische Verantwortung zum Wohle der Menschen in unserem Land miteinander verbinden.
Leitthemen unseres Regierungshandelns
Neue Impulse für wirtschaftliche Dynamik
Wir werden unsere Zukunftsinvestitionen verstärken und so zu mehr unternehmerischer Innovationskraft, wirtschaftlicher Dynamik und ökologischem Bewusstsein beitragen. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die Nachhaltigkeit und die langfristige Tragfähigkeit. Kleine und mittlere Unternehmen unterstützen wir durch den überlegten Einsatz passgenauer Förderinstrumente. Dabei legen wir einen Schwerpunkt darauf, den Gründergeist zu stärken. Wir wollen gute Arbeitsbedingungen schaffen und auf eine dynamische Einkommensentwicklung hinwirken. Den Breitband- und Infrastrukturausbau werden wir forcieren und dabei auf einen angemessenen Ausgleich von wirtschaftlichen Interessen und Umweltaspekten achten.
Nachhaltige Entwicklung
Wir wollen eine nachhaltige Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt und artgerechte Tierhaltung betreibt. Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln und die biologische Vielfalt schützen. Die Koalitionspartner sehen in der Land- und Forstwirtschaft eine tragende Säule des ländlichen Raums. Bei der Energiewende wollen wir die Vorreiterrolle Sachsen-Anhalts beim Ausbau der Erneuerbaren Energien behaupten. Wir wollen den Klimaschutz in Sachsen-Anhalt voranbringen und die damit verbundenen Innovationspotentiale für unser Bundesland wirtschaftlich nutzen.

Bildungsgerechtigkeit sichern, gute Arbeit schaffen und sozialen Zusammenhalt stärken
Gute Bildung ist wesentlich für die volle Entfaltung der Persönlichkeit. Gute Bildung ist zugleich eine Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Erfolg. Wir wollen den sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärken. Dazu gehört, dass jeder Mensch eine gute Perspektive hat. Wir wollen kein Kind zurücklassen und deshalb maßgeschneiderte Bildungsangebote von Anfang an für alle Kinder und Jugendlichen möglichst ortsnah sicherstellen. Wir stehen für Verlässlichkeit bei den Kinderbetreuungs- und Schulstrukturen und eine bessere Ausstattung unserer Schulen und Hochschulen.
Die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen stehen im Mittelpunkt unserer Bemühungen. Gute Arbeit ist ein wichtiger Faktor, um Menschen für den Standort Sachsen-Anhalt zu gewinnen und an ihn zu binden. Dazu gehören neben fairen Löhnen und Gehältern auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie gleiche Chancen für Männer und Frauen. Für Menschen mit Vermittlungshemmnissen wollen wir einen öffentlich geförderten und gemeinwohlorientierten Arbeitsmarkt weiterentwickeln.
Willkommenskultur und Integration
Wir wollen ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt, das Menschen anzieht und allen hier lebenden Menschen Chancen eröffnet. Rassismus und Intoleranz treten wir entschlossen und mit ganzer Kraft entgegen. Mit einer gezielten und gesteuerten Zuwanderungspolitik wollen wir positive Anreize schaffen, um die Abwanderung aus unserem Bundesland nachhaltig zu stoppen und möglichst viele, die in den letzten Jahren ihre Heimat verlassen haben, zurückzuholen. Eine gelingende Einwanderung stärkt uns wirtschaftlich, bereichert uns kulturell und trägt dazu bei, Sachsen-Anhalt durch Vielfalt attraktiver und weltoffener zu machen. Den Integrationswillen vieler Flüchtlinge wollen wir fördern und unterstützen, wir fordern ihn aber auch verbindlich ein. Die Einhaltung unserer Gesetze und die Achtung unserer Werte sind unabdingbar für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens.
Über bestehende Ängste und Befürchtungen gehen wir nicht leichtfertig hinweg. Überall da, wo Einheimische einen gleichartigen Förderbedarf haben wie Zugewanderte, etwa bei der Kinderbetreuung, bei der Schulbildung, bei der Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktintegration oder beim sozialen Wohnungsbau, werden wir die Fördermaßnahmen so ausgestalten, dass sie beiden Gruppen zugutekommen.

Integration gelingt vor Ort. Die Kommunen sind für die Landesregierung deshalb unverzichtbare Partner, deren besondere Verantwortung im Bereich der Integrations- und Bildungsaufgaben wir angemessen berücksichtigen werden.
Demokratie – lebendig und bürgernah
Wir treten für eine lebendige und bürgernahe Demokratie ein. Das Parlament als Herzstück unserer Demokratie soll das Forum für eine lebendige Diskussionskultur und den offenen Meinungsaustausch bieten. In einem möglichst breiten bürgerschaftlichen Engagement sehen wir einen unverzichtbaren Beitrag zu einer intakten Zivilgesellschaft. Wir wollen es deshalb fördern. Die Partizipation und den Dialog mit unserer Bürgerinnen und Bürgern wollen wir stärken und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöhen. Wir sind uns einig, dass eine Evaluation direkter Beteiligungsrechte und eine Angleichung an den bundesdeutschen Durchschnitt erforderlich sind. Unsere Werte wie Menschenwürde, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und Toleranz möchten wir verstärkt und umfassend vermitteln.
Solide Finanzen für nachhaltiges Gestalten
Sachsen-Anhalt wird durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, das Auslaufen des Solidarpakts II sowie der EU-Strukturfondsperiode 2014-2020 und das Abschmelzen der Regionalisierungsmittel vor enorme Herausforderungen gestellt. CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen diese Herausforderungen an und stehen für eine solide und nachhaltige Finanz- und Haushaltspolitik ein.
Die Partner kommen überein, eine gemeinsame politische Prioritätensetzung unter der Maßgabe vorzunehmen, die Konsolidierungshilfen des Bundes nicht zu gefährden. Dabei wird von den Partnern gemeinsam festgestellt, dass noch in diesem Jahr die Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen, zusätzliche Neueinstellungen bei Lehrerinnen und Lehrern sowie der Polizei und ein Einstieg beim KiFöG (Entlastung der Eltern mindestens in Höhe der vom Bund für das Betreuungsgeld zur Verfügung gestellten Mittel sowie der nach § 12 Absatz 4 KiFöG bisher nicht berücksichtigten Tarifentwicklung) erfolgen soll. Ebenfalls noch in diesem Jahr wird ein Sofortprogramm „Umweltschutz“ erarbeitet.
Ab dem kommenden Jahr sollen diese Maßnahmen fortgesetzt und zusätzlich die Maßnahmen der Infrastruktur und die Erhöhung der Grundfinanzierung im Hochschulbereich finanziert, sowie der soziale Arbeitsmarkt gestärkt und das Sofortprogramm „Umweltschutz“ umgesetzt werden. Alle anderen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

Demokratieförderung und Integration

 

Demokratieförderung
Wir sind davon überzeugt, dass eine demokratische Staatsform am besten der gleichen Würde aller Menschen entspricht. Demokratie ist aber keine Selbstverständlichkeit.
Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter haben in den Jahren vor 1989 fehlende Demokratie am eigenen Leib erfahren. Die Friedliche Revolution von 1989 besiegelte das Ende der SED-Diktatur und läutete das Ende der DDR ein. Viele Menschen, auch aus Sachsen-Anhalt, haben vor 1989 für eine demokratische und solidarische Gesellschaft gestritten und mit ihrem Einsatz Mauern zum Einsturz gebracht, Grenzzäune überwunden und damit Freiheit und Demokratie erst zur Möglichkeit werden lassen.
Demokratie ist kein festes Produkt. Kein einmal erreichter Zustand. Sie muss verteidigt und beständig erneuert werden. Sie lebt nicht durch Beschwörung, sondern durch permanente Befragung ihrer selbst, Kritik an Prozessen, Institutionen und Personen. Sie lebt im beständigen Aushandeln von Interessen und Konflikten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.
27 Jahre nach der Friedlichen Revolution spüren wir in unserem Bundesland vielfache Fragen an das Funktionieren von Demokratie. Auch die politischen, gesellschaftlichen und nicht zuletzt wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche seit 1989/1990 haben vielfach Biographien gebrochen. Menschen in Sachsen-Anhalt haben erlebt, dass Politik nicht für alle ihre Probleme Antworten hat. Dies hat bei vielen Menschen zu einer Entfremdung vom demokratischen politischen System, den demokratischen Parteien und deren Personal geführt.
In der sich im vergangenen Jahr zuspitzenden Flüchtlingssituation sind diese Entfremdungen noch einmal größer geworden. Viele Menschen haben in der auch zahlenmäßig größten Bürgerbewegung seit 1989 konkrete Solidarität mit Geflüchteten gezeigt. Sie engagieren sich bis heute in Willkommensinitiativen und ermöglichen vor Ort – vielfach ehrenamtlich – gelingende Integration. Andere stehen Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten in unserem Land mit Sorge, Skepsis und leider auch Ablehnung und Hass gegenüber.
In Sachsen-Anhalt, das wurde in den vergangenen Monaten deutlich, fehlt es an Begegnungen und Erfahrungen mit Migrantinnen und Migranten. Das mag einen Teil der Ressentiments erklären. Viele Menschen empfinden wachsende soziale Ungleichheit, haben Abstiegsängste und fürchten die ökonomische Konkurrenz von Zugewanderten. Viele

Menschen erleben es als Widerspruch, wenn ihnen entgegnet wurde, dass für ihre Anliegen kein Geld da sei, jedoch in der Bankenkrise, bei der Eurorettung und auch in der Flüchtlingskrise plötzlich Geld zur Verfügung stand.
Das darf nicht den Blick davor verstellen, dass wir beim Aufbau Sachsen-Anhalts, seiner demokratischen Institutionen und in der Entwicklung unserer demokratischen Kultur seit 1989 viel erreicht haben.
Politik wird nicht zuletzt danach beurteilt, wie sie selbst erlebt wird. Keine Bildungsmaßnahme kann das erreichen, was transparente Politik und ein fairer Umgang mit politisch Andersdenkenden bewirken kann. Wir sehen es daher auch als unsere Aufgabe an, unser eigenes Reden und Handeln selbstkritisch daraufhin zu prüfen, inwieweit wir damit die Bürgerinnen und Bürger für Politik und politische Mitwirkung interessieren. Wir sind zudem davon überzeugt, dass anders gehandelt werden muss, wenn Bürgerinnen und Bürger neues Vertrauen in das Funktionieren von Demokratie und die Problemlösungskompetenz demokratischer Institutionen und Akteure fassen sollen.
Dabei sucht die Koalition aktiv den Schulterschluss mit den vielen Menschen in unserem Bundesland, die sich in Kommunen, Vereinen, Verbänden, Initiativen, Kirchen und Gewerkschaften für unser demokratisches Gemeinwesen engagieren. Gemeinsam mit ihnen bieten wir denen, die in Distanz zur Demokratie stehen, einen Dialog an.
Wir werden den Dialog mit den christlichen Kirchen und Religionsgemeinschaften weiterhin intensiv pflegen. Sie bereichern das gesellschaftliche Leben und vermitteln Werte, die zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beitragen. Wir bekennen uns zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung.
Unsere Antwort auf Bedrohungen von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie auf Ausgrenzung ist mehr und nicht weniger Demokratie und Transparenz. Unsere Antwort heißt mehr und nicht weniger soziale und gesellschaftliche Integration. Unsere Antwort heißt mehr und nicht weniger Auseinandersetzung und konstruktiver Streit um die besten Ideen für unser Land. Unsere Antwort heißt mehr und bessere, nicht weniger politische Bildung.
Es gehört zur politischen Bildung, das Verständnis für demokratische Willensbildung und die dafür erforderlichen Regeln zu wecken und zu vertiefen. Gelingen kann uns dies nicht in belehrendem Unterton. Es gelingt auch nicht allein mit reiner Wissensvermittlung. Vielmehr bedarf es auch vielfältiger Angebote, demokratische Entscheidungen selbst zu erarbeiten.

Dafür gibt es auch im Alltag viele Anknüpfungspunkte, beispielsweise Entscheidungen in einer Schülervertretung oder im Vereinsleben. Demokratische Prozesse sind deshalb nichts, was an Jugendliche und Erwachsene von außen heranzutragen wäre. Sie prägen vielmehr den zivilisierten Umgang miteinander. Sie zu erlernen, gelingt wesentlich im Vollzug.
Nicht erst das Ergebnis der Landtagswahlen markiert einen erheblichen Vertrauensverlust gegenüber der parlamentarischen Demokratie. Regierung und demokratische Parteien können darüber nicht zur Tagesordnung übergehen. Die Landesregierung und die sie tragenden Parteien wollen durch ihr Handeln dazu beitragen, das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und in die Motive der politisch Verantwortlichen zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Populistische Parteien und Gruppierungen, die durch antidemokratische Systemkritik, einfache Scheinlösungen und Hetze das Vertrauen in die parlamentarische Demokratie untergraben, gefährden das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft und die erfolgreiche Integration von Flüchtlingen. Solchen Parteien und Gruppen, die das Klima in unserem Land vergiften und Menschen gegeneinander ausspielen, gilt deshalb unser Widerstand. Die Aufklärung über das Wesen dieser Gruppierungen und die Auseinandersetzung mit den von ihnen ausgehenden Gefahren erweitern das Aufgabenfeld für politische Bildung und für das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Die Koalitionspartner sind sich über folgende Grundsätze der politischen Bildung und der Stärkung der Demokratie einig:
Demokratiefeindlichen Einstellungen und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit jeder Art ist entschieden entgegenzutreten. Wir werden die Aufklärung darüber durch eine Stärkung, aber auch partielle Neuausrichtung der politischen Bildungsarbeit verbreitern.
Auf politisch, rassistisch und religiös motivierte Straf- und Gewalttaten werden wir mit einer Politik von null Toleranz antworten.
Bürgerinnen und Bürger, die demokratiefeindlichen Einstellungen entgegentreten, die Opfer von Gewalt unterstützen oder die sich für die Integration von und das friedliche Zusammenleben mit Zugewanderten und Flüchtlingen einsetzen, haben die Rückendeckung von Landesregierung und Verwaltungen und werden in ihrer ehrenamtlichen Arbeit unterstützt.

Politische Bildung

 

In der Verbesserung der politischen Bildung sehen wir eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe, in die grundsätzlich alle staatlichen und gesellschaftlichen Akteure verantwortlich einbezogen sein müssen. Hierbei ist Sachsen-Anhalt seit der Friedlichen Revolution von 1989 auch dank der kontinuierlichen politischen Bildungsarbeit ein großes Stück vorangekommen.
Dessen ungeachtet ist nichts so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte. Wir sind uns daher einig, die politische Bildungsarbeit weiter zu qualifizieren. Eine bloße Vermehrung bestehender Angebote wird dies allerdings nicht erreichen. Vor eine mögliche Definition neuer Aufgaben und der perspektivischen Übertragung von Zuständigkeiten stellen wir daher eine Bestandsaufnahme und Auswertung der bereits laufenden Programme im Bereich politischer Bildung. Bestehende Bildungsformate wollen wir auf ihre Qualität und Wirksamkeit hin überprüfen und dazu auch externen Sachverstand aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft einholen. Ein wesentliches Ziel ist es, für die politische Bildung Menschen und Gruppen zu interessieren, die bisher noch nicht erreicht werden konnten.
Die Landeszentrale für politische Bildung (LpB) leistet wichtige Arbeit auf dem vielfältigen Feld der politischen Bildung. Politische Bildung heißt für uns, Lerngelegenheiten zu schaffen. Dabei werden wir nicht nur Inhalte vermitteln, sondern auch die Gestaltung von Bildungsangeboten partizipativ ermöglichen. Politische Bildung in Sachsen-Anhalt will Selbstwirksamkeit des eigenen Handelns und Einflussmöglichkeiten tatsächlich erlebbar machen.
Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist unklar, wer auf welcher Ebene politische Verantwortung trägt. Als Partner stimmen wir darin überein, dass möglichst viele Angelegenheiten auf kommunaler Ebene geregelt werden sollen.
Auch deshalb soll unser eigenes Handeln stets vom Grundsatz der Subsidiarität geprägt sein: Was vor Ort geregelt werden kann, soll vor Ort und nicht zentral geregelt werden. Was die oder der Einzelne tun kann, soll ihr oder ihm nicht von „oben“ vorgeschrieben werden.
Die Koalitionspartner stimmen darin überein, die politische Bildung in der Landeszentrale und bei den Trägern politischer Bildungsarbeit im Land Sachsen-Anhalt zu stärken und finanziell besser aufzustellen.
Weiterbildungsangebote der Landeszentrale für politische Bildung für Lehrerinnen und Lehrer werden anderen staatlichen Weiterbildungsangeboten gleichgestellt. Das gilt auch für Weiterbildungsangebote weiterer Träger im Auftrag der Landeszentrale für politische Bildung.
Auch die Verbesserung der medialen und interkulturellen Kompetenz soll ein Ziel verstärkter Arbeit im Bereich Demokratiebildung sein. Entsprechende Aus- und Weiterbildungsangebote für Lehrer wollen wir stärken.
Wir stärken außerdem die politische Bildung junger Menschen, indem das Land in Zukunft den Ring politischer Jugend (RpJ) unterstützt.
Das erfolgreiche Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird nicht nur fortgesetzt, sondern in seinen Fördermöglichkeiten für Institutionen, Vereine und freie Gruppen gestärkt.
Demokratieförderung
Mit dem Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wurde eine wichtige Grundlage für gesellschaftliches Engagement gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und religiös motivierten Extremismus geschaffen. Es ist gelungen, alle demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte zu bündeln und Ziele und Projekte zu definieren.
Die Koalitionspartner werden folgende Schritte einleiten:
Das Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit wird als Querschnittsvorhaben der gesamten Landesregierung fortgeführt, gestärkt und sowohl ressortübergreifend als auch zivilgesellschaftlich begleitet. Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, lokalen Bündnissen und Initiativen soll es in einem dialogischen Verfahren im Hinblick auf die bestehenden fremdenfeindlichen und demokratiekritischen Ressentiments weiter ausgebaut werden. Die Förderung des Landesprogramms soll in Anlehnung an die Ausstattung in den neuen Bundesländern ausgebaut und durch eine wissenschaftliche Evaluation in der Durchführung begleitet werden. Projektförderungen sollen ermöglicht werden.
Das Netzwerk für Demokratie und Toleranz wird als Bestandteil des Landesprogramms weitergeführt.
Das Beratungsnetzwerk gegen Rechtsextremismus unterstützt die Bündnisse, Initiativen und Kommunen im Umgang mit rassistischen und rechtsextremistischen Mobilisierungen. Die Beratungsstellen für Opfer rechter Gewalt geben den von rechter Gewalt Betroffenen Hilfestellung zur Bewältigung der Folgen von Gewalttaten. Die Finanzierung dieser Beratungsprojekte und einer wissenschaftlichen Begleitung werden sichergestellt.
Wir werden den Sachsen-Anhalt-Monitor um eine Einstellungsuntersuchung zu Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt erweitern.
Das Bundesprogramm „Demokratie leben“ werden wir als Land kofinanzieren.
Lebendige Demokratie
Wir wollen die kommenden fünf Jahre nutzen, um gemeinsam an der Ausgestaltung von Demokratie zu arbeiten. Dazu werden wir die dem Land zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, das politische System einfacher, verständlich und lebendiger zu machen.
Ziel der Koalitionspartner ist es, das zivilgesellschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger zu fördern und Hürden der Beteiligung an politischen Prozessen abzubauen, damit Demokratie erlebbar wird.
Die Koalitionspartner sind sich deshalb darin einig, die bestehenden direktdemokratischen Elemente mit dem Ziel einer Angleichung an den bundesrepublikanischen Schnitt zu evaluieren und anzupassen.
In der 6. Legislaturperiode ist es gelungen, fraktionsübergreifend Teile des Verfassungs- und Parlamentsrechts zu reformieren. Wir werden die bisherigen Reformen weiterführen und werden bis spätestens 2017 eine Parlamentsreform anstoßen, die für lebendigere Plenardebatten, mehr Transparenz und ein bürgernäheres Landesparlament sorgen soll. Wir treten für eine lebendige und bürgernahe Demokratie ein. Das Parlament als Herzstück unserer Demokratie soll das Forum für eine lebendige Diskussionskultur und den offenen Meinungsaustausch bieten. In einem möglichst breiten bürgerschaftlichen Engagement sehen wir einen unverzichtbaren Beitrag zu einer intakten Zivilgesellschaft. Wir wollen es deshalb fördern. Die Partizipation und den Dialog mit unserer Bürgerinnen und Bürgern wollen wir stärken und die Transparenz demokratischer Entscheidungen erhöhen. Darüber hinaus wollen wir insgesamt prüfen, wie die Arbeit des Landtags und der Landesregierung noch besser in der Öffentlichkeit dargestellt und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger in Entscheidungsprozessen ausgebaut werden können.
Integration
Wir wollen ein weltoffenes und tolerantes Sachsen-Anhalt, das Menschen anzieht und allen hier lebenden Menschen Chancen eröffnet. Rassismus und Intoleranz treten wir entschlossen und mit ganzer Kraft entgegen.

Mit einer gezielten und gesteuerten Zuwanderungspolitik wollen wir positive Anreize schaffen, um die Abwanderung aus unserem Bundesland nachhaltig zu stoppen und möglichst viele, die in den letzten Jahren ihre Heimat verlassen haben, zurückzuholen.
Eine gelingende Einwanderung stärkt uns wirtschaftlich, bereichert uns kulturell und trägt dazu bei, Sachsen-Anhalt durch Vielfalt attraktiver und weltoffener zu machen. Wir wollen Einwanderung als Chance für Sachsen-Anhalt nutzen und gestalten. Zuwandernde wollen wir dafür gewinnen, sich für Sachsen-Anhalt zu entscheiden. Dafür fördern wir eine gelebte Ankommenskultur, mit der Ankommende offen aufgenommen und bestmöglich begleitet werden.
Sachsen-Anhalt ist ein ländlich geprägtes Bundesland, für das die demografische Entwicklung eine existenzielle Herausforderung darstellt. Gelingende Einwanderung kann dazu beitragen, den Bevölkerungsrückgang zu lindern, lebenswerte Dörfer und Städte zu erhalten, Arbeits- und Fachkräfte sowie Unternehmensnachfolger zu gewinnen und eine angemessene Daseinsvorsorge flächendeckend zu sichern.
Ein wesentlicher Leitgedanke unserer Integrationspolitik ist Gerechtigkeit. Deshalb werden wir weiterhin überall da, wo Einheimische einen gleichartigen Förderbedarf haben wie Zugewanderte, etwa bei der Kinderbetreuung, bei der Schulbildung, bei der Ausbildungsförderung und Arbeitsmarktintegration oder beim sozialen Wohnungsbau, die Fördermaßnahmen so ausgestalten, dass sie beiden Gruppen zugutekommen.
Viele Flüchtlinge kommen gerade nach Deutschland, weil sie unsere Werte und unser Land schätzen. Sie strengen sich an, unsere Sprache zu erlernen, respektieren selbstverständlich unsere Regeln und bemühen sich mit aller Kraft, arbeiten zu können, um sich in Deutschland ein neues, besseres Leben aufzubauen. Diesen Integrationswillen wollen wir fördern und unterstützen, wir fordern ihn aber auch verbindlich ein. Die Einhaltung unserer Gesetze und die Achtung unserer Werte sind unabdingbar für den Zusammenhalt unseres Gemeinwesens.
Um eine erfolgreiche Integration zu ermöglichen, müssen Werte wie Menschenwürde, Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter, Nichtdiskriminierung und Toleranz von Beginn an umfassend und verbindlich vermittelt werden. Deutschland ist ein Einwanderungsland. Aufgrund der sich verändernden demographischen Rahmenbedingungen und des entstehenden Fachkräftemangels, der auch durch Zuwanderung zu schließen sein wird, bedarf es eines zukunftsorientierten Gesellschaftsvertrages, der unter Einbindung aller gesellschaftlichen Kräfte entstehen muss.

Mit Ankommenskultur und Integration verbinden wir auch die Anerkennung wechselseitiger Rechte und Pflichten. Wir werden neu Ankommende offen aufnehmen, gut informieren, ihnen die Grundlagen unserer Gesellschaft vermitteln und Angebote zum Deutschlernen unterbreiten. Umgekehrt erwarten wir von den Ankommenden, dass sie unsere Gesellschaft mit ihren Grundwerten bejahen, die deutsche Sprache erlernen und Regeln einhalten. Das umfassende Ankommen wird umso leichter, wenn Einheimische und Ankommende einander im Alltag begegnen.
Der Erwerb der deutschen Sprache ist Grundvoraussetzung für eine gelingende Integration. Jeder hier Ankommende muss sich dieser unerlässlichen Verpflichtung stellen. Für alle diejenigen, die eine längere Verweildauer in der Landeserstaufnahmeeinrichtung haben, wollen wir einen niedrigschwelligen Deutschkurs anbieten.
Uns ist bewusst, dass die Chancen für eine gute Integration vor allem mit zu finanzierenden öffentlichen Bildungsangeboten, den vorhandenen kommunalen Aufnahmekapazitäten und freien Arbeitsplätzen einhergehen. Wir akzeptieren daher, dass die CDU angesichts dieser nicht unbegrenzt zur Verfügung stehenden Ressourcen in diesem Zusammenhang von objektiven Integrationsobergrenzen spricht und diese auch zahlenmäßig definiert.
SPD und Grüne sehen in der Aufnahme und Integration von Flüchtlingen nicht nur eine humanitäre Verpflichtung, sondern auch eine Chance für Sachsen-Anhalt und weisen darauf hin, dass die langfristigen Kosten nicht erfolgter Integration Sachsen-Anhalt nachhaltig belasten würden. Die CDU sieht dies ebenso. Wir sind uns einig, dass wir bei der Flüchtlingsaufnahme unsere Verpflichtungen im Rahmen der föderalen Ordnung vollumfänglich wahrnehmen. Entscheidend ist für uns gemeinsam, dass Integration so gestaltet wird, dass sie zum Wohle aller in Sachsen-Anhalt gelingt.
Bei vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern hat für uns die freiwillige Rückkehr Vorrang vor aufenthaltsbeendenden Maßnahmen. Wir wollen deshalb die entsprechenden Programme der freiwilligen Rückkehr stärken. Zudem wollen wir die Abschiebepraxis überprüfen und diese nach humanitären Gesichtspunkten gestalten. Wer seine Ausreisepflicht jedoch nicht freiwillig erfüllt, muss konsequent abgeschoben werden und erhält bei selbst zu vertretendem Ausreisehindernis nur reduzierte staatliche Leistungen.
Integration ist auch in Sachsen-Anhalt das Werk vieler, deshalb schätzen und fördern wir das vielfältige ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger. Gelingende Integration passiert vor Ort. Unsere Kommunen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern leisten Überragendes bei der Unterbringung, Versorgung und Integration vor Ort. Dies fordert Infrastrukturen, Personal und finanzielle Ressourcen. Wir erwarten, dass der Bund sich an den Kosten für die Aufnahme und Integration insgesamt mindestens hälftig beteiligt.
Die wechselseitigen Rechte und Pflichten im Integrationsprozess wollen wir in einem Integrations- und Teilhabegesetz regeln.
Unser Ziel ist es, das Zusammenleben in unserem Land zu stärken und die Teilhabe von Zugewanderten zu verbessern.
Erstaufnahme
Wir werden dafür sorgen, dass ausreichend und angemessene Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung stehen. Bei der Ausgestaltung der konkreten Lebensverhältnisse werden wir darauf Rücksicht nehmen, dass die Wahrung der Privatsphäre sowie ein konfliktarmes Zusammenleben gewährleistet sind. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind auf die Bedürfnisse besonders Schutzbedürftiger gemäß EU-Aufnahmerichtlinie auszurichten.
Gesonderte Erstaufnahmestellen nur für Flüchtlinge, die schnell abgeschoben werden sollen, lehnen wir grundsätzlich ab.
Soziale Betreuung und Verfahrensberatung, Erstorientierung, Wertevermittlung und Deutschlernen sollen bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung beginnen.
Für alle diejenigen, die eine längere Verweildauer in der Landeserstaufnahmeeinrichtung haben, wollen wir einen niedrigschwelligen Deutschkurs anbieten.
In Zusammenarbeit mit dem Bund wollen wir erreichen, dass Asylverfahren zügiger durchgeführt und lange Wartezeiten vermieden werden, ohne dass es dabei zu Einbußen bei der individuellen Verfahrensqualität oder der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit kommt. Eine lange Verfahrensdauer ist nicht im Interesse einer Ankommenskultur. Wir begrüßen die zeitnahe Einstellung weiterer Entscheiderinnen und Entscheider und sonstigen notwendigen Personals des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und schaffen im Rahmen der Länderzuständigkeit in Kooperation die dafür notwendigen infrastrukturellen Rahmenbedingungen.
Hier sorgen wir für eine erste Erfassung von Ausbildungs- und beruflichen Qualifikationen für alle Nationalitäten. Dazu werden wir in Zusammenarbeit mit dem BAMF und der BA die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Unser Ziel ist es, dass Erwerbsberechtigte ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und so einen Beitrag für die Gemeinschaft leisten können. Unser Grundsatz lautet fördern und fordern.
 

Aufnahme in den Kommunen
Wir werden für eine zeitnahe auskömmliche Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung in den Kommunen sorgen, damit die Kommunen diese Aufgaben wahrnehmen können, ohne andere Aufgaben zu vernachlässigen. Wir werden die Kommunen dabei unterstützen, anerkannte Flüchtlinge für eine Übergangszeit angemessen unterzubringen, soweit sie sich nicht unmittelbar eine eigene Wohnung suchen können. Die Wohnungswirtschaft wollen wir ermutigen, Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen und das gemischte Zusammenleben von Flüchtlingen und Einheimischen in den Quartieren zu fördern.
Wir werden den Vorrang der zentralen Unterbringung im Aufnahmegesetz streichen. Für eine gelingende Integration streben wir eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen an.
Gesundheit
Das Land setzt sich für eine bundesweit einheitliche Reglung zum Zugang zu medizinischen Leistungen ein. Bis dahin wird das Land eine Asylbewerberkarte einführen. Diese enthält alle Registrierungsdaten und ermöglicht damit den unmittelbaren Gang zum Arzt. Die Abrechnung erfolgt wie bisher zwischen Arzt und Landkreis. Damit fallen der hohe Verwaltungsaufwand im Landkreis und die Verwaltungsausgaben für den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte weg. Zwei Jahre nach Einführung dieser Asylbewerberkarte erfolgt eine Überprüfung.
Bildung und Ausbildung
Bildung ist eine Schlüsselfrage der Integration. Wir werden daher das Angebot an Sprachförderung in allen Schulformen sicherstellen.
Wir werden ausreichend Sprachklassen mit qualifizierten Lehrkräften einrichten und am Abbau von Sprachbarrieren im Schulalltag arbeiten. Wir brauchen in Sachsen-Anhalt ausreichend Lehrkräfte, u.a. mit der Lehrbefähigung Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Das werden wir in der Lehramtsausbildung verankern und außerdem Zusatzqualifikationen für Lehrkräfte anbieten. Soweit es sich um Quereinsteiger und Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen handelt, wollen wir ihnen berufsbegleitende Angebote zur Fortbildung eröffnen.
Wir wollen jugendlichen Flüchtlingen den Zugang zur Schule auch über das 18. Lebensjahr hinaus öffnen. Eine individuelle Potentialanalyse ist dafür erforderlich.
Unser Ziel ist es, eine flexible, mehrjährige Ausbildungsvorbereitungsphase vorrangig an den Berufsschulen aufzubauen, die sich an junge Flüchtlinge bis 27 Jahre richtet und die Sprachförderung, Berufsorientierung, betriebliche Praktika und die Möglichkeit zum Nachholen von Schulabschlüssen verbindet. In Abstimmung mit der BA und der Wirtschaft werden wir ergänzende Angebote zur frühzeitigen Berufsorientierung unterbreiten. Unternehmen, die geflüchtete Jugendliche ausbilden, werden wir bei der Sprach- und Integrationsförderung der Jugendlichen unterstützen. Um die Aufnahme von Arbeit oder Ausbildung gerade für junge Menschen zu erleichtern, setzen wir uns für eine einfachere und auch unkomplizierte Umverteilung von Flüchtlingen zwischen den Kommunen ein. Wir unterstützen die Pläne der Bundesregierung, dass Jugendliche, die einen Ausbildungsplatz antreten, sollen – wie auch von den Kammern gefordert – einen sicheren Aufenthalt für die Zeit der Ausbildung und den Berufseinstieg erhalten.
Arbeit
Wir setzen uns für eine befristete Aussetzung der Vorrangprüfung ein.
Die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse sollen geprüft und beschleunigt werden, um möglichst viele Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt nutzen zu können. Anpassungsqualifizierungen werden ausgebaut.
In Kooperation mit den Arbeitsmarkt- und Integrationsakteuren wollen wir regionale Integrationsanlaufstellen aufbauen, die der rechtskreisübergreifenden Beratung und Abstimmung von Angeboten zur Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration dienen. Die „Willkommensbegleitung im Rahmen der Fachkraftinitiative „Fachkraft im Fokus“ wird fortgesetzt. Die konstruktive und effektive Zusammenarbeit der beteiligten Akteure soll durch den Aufbau eines landesweit tätigen Kompetenzzentrums zur "Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden" unterstützt werden. Dieses soll insbesondere Transparenz über Angebote vor Ort schaffen, regionale Netzwerke unterstützen, Unternehmen bei interkulturellen Problemen Hilfestellung geben und einen überregionalen Erfahrungsaustausch zu Best-Practice-Beispielen organisieren. Wir unterstützen Bestrebungen zur Schaffung einer mobilen Beratungsstelle, die dazu beiträgt, Lohndumping und Ausbeutung von mobilen Beschäftigten zu verhindern.
Wer von der guten Ausbildung in Sachsen-Anhalts Hochschulen profitiert hat, soll auch seine Arbeitskraft in Sachsen-Anhalt einbringen können. Deshalb setzen wir uns für einen einfacheren Statuswechsel für erfolgreiche Hochschulabsolventen ein.

Teilhabe
Besonderes Augenmerk werden wir bei allen Maßnahmen darauf richten, dass Mädchen und Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu Integrationsangeboten, Bildung, Ausbildung und Beruf erhalten und sich selbständig in der Gesellschaft einbringen können.
In Sachsen-Anhalt existiert eine Vielzahl gut funktionierender Migrantenorganisationen. Allein im LAMSA e.V. sind mehr als 90 Initiativen vertreten. Sie sind oft Multiplikatoren, soziale Anlaufstelle und Kulturmittler. Diese wichtigen Verbündeten bei der Integration wollen wir stärker fördern, um wechselseitiges Verständnis zu verstärken und interkulturelle Missverständnisse zu vermeiden. Die Arbeit des LAMSA e.V. werden wir langfristig unterstützen.
Mit der wachsenden Zuwanderung wird auch das religiöse Leben vielfältiger. Die islamischen Gemeinden stellen einen wichtigen Faktor bei der lokalen Integration dar. Wir werden ihre gemeinwesensorientierte Arbeit unterstützen und sie dabei stärken, das Ankommen von Flüchtlingen im Hinblick auf Erst- und Werteorientierung zu befördern. Damit tragen wir auch zur Radikalisierungsprävention bei. Die Entstehung von radikalem Islamismus in Sachsen-Anhalt wollen wir verhindern.
Wir wollen den Dialog mit den Gemeinden im Islamforum fortsetzen.
Die Koalitionspartner stimmen darüber überein, dass sie ein dem konfessionellen Unterricht vergleichbares Unterrichtsangebot für muslimische Schülerinnen und Schüler im Land Sachsen-Anhalt einführen wollen. Die Voraussetzungen sind zu prüfen. Das Bestattungsgesetz wird novelliert. Dabei wird eine interkulturelle Öffnung angestrebt.
Das ehrenamtliche Engagement für Flüchtlinge werden wir weiterhin unterstützen, stärken und verstetigen. Dazu werden wir Ehrenamts-Anlaufstellen zur Vernetzung und Qualifizierung in den Kommunen fördern, die Kostenerstattung im Engagementfonds fortsetzen und Lotsen- und Patenprojekte weiter stärken.
Die Verwaltungskultur und -struktur muss der kulturellen Vielfalt Rechnung tragen. Deshalb werden wir die interkulturelle Kompetenz in Behörden, Institutionen und Bildungseinrichtungen stärken. Wir begrüßen, wenn sich das Personal in der Landes- und Kommunalverwaltung sprachlich weiter fortbildet.

Zur Teilhabe gehört auch die Beteiligung von und Sichtbarkeit der Menschen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Wir streben einen Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung an, der dem Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen im Land entspricht.
Gerade in Bereichen wie dem Polizeidienst kann ein erhöhter Anteil von Migranten positive Effekte haben. Die Koalition fördert daher ausdrücklich die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund in die Polizei.
Sportvereine, Kulturvereine und gesellschaftliche Akteure wollen wir dafür gewinnen, aktiv um Migrantinnen und Migranten zu werben.
Härtefallkommission
Wir sind uns darüber einig, dass die Härtefallkommission in ihrer Handlungsfähigkeit als wirksames Instrument zur Wahrung der Humanität in Härtefallen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden muss. Entscheidungen werden mit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder getroffen. Das für Abschiebungen zuständige Ministerium wird gewährleisten, dass eine Entscheidung der Härtefallkommission vor dem Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen möglich ist.
Einwanderung und Einbürgerung
Wir setzen uns auf Bundesebene für ein modernes Einwanderungsgesetz ein.
Wir setzen uns auf Bundes- und Europaebene für sichere humanitäre Zugangswege nach Europa ein.
In Sachsen-Anhalt erfüllen rund 20.000 Personen die formalen Voraussetzungen für eine Einbürgerung, jedoch machen zu wenige Menschen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Wir wollen mehr Menschen ermutigen, Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu werden.
Innenpolitik und Sport
Organisation der Landesverwaltung
Die Koalitionspartner bekennen sich zum Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle (Saale) als zentrale Bündelungsbehörde der Landesverwaltung.

Die personelle und sachliche Ausstattung der Landesverwaltung ist dem erweiterten Aufgabenbereich und gestiegenen sachlichen und rechtlichen Anforderungen angemessen anzupassen.
Wir werden bis 2018 ein E-Government-Gesetz auf den Weg bringen, das die Grundlage für die elektronische Verwaltung, offene Daten, den umfassenden Einsatz offener Standards sowie den Einsatz freier und offener Software bildet. Wir planen darüber hinaus ein Open-Government-Gesetz für das Land Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig werden wir ein hohes Datenschutzniveau für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten und setzen deshalb auf konsequente Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bürgerinnen und Bürger werden zukünftig die Möglichkeit erhalten, die meisten ihrer Behördenkontakte online abzuwickeln (z.B. Gewerbeanmeldung, Kfz-Anmeldung). Sachsen-Anhalt prüft eine Beteiligung an GovData, dem Datenportal für Deutschland. Mit einer Verschlüsselungsinitiative werden wir sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Behörden befördern und die Möglichkeit schaffen, alle Landesbehörden sicher elektronisch zu erreichen.
Wir werden die Datenschutzbehörde des Landes für transnationale und internationale Bezüge ertüchtigen und die Stellung des Landesbeauftragten für Datenschutz an EU-Recht anpassen. Dazu werden wir den Datenschutzbeauftragten als Anstalt öffentlichen Rechts unter Beachtung einer angemessenen personellen Ausstattung gestalten.
Wir werden das Informationszugangsgesetz zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln. Die Gebühren-Obergrenze wird deutlich herabgesetzt. Ferner wird eine Geringwertigkeitsgrenze von 50 Euro eingeführt. Ein Informationsregister für Landesbehörden wird eingeführt.
Die Koalitionspartner sind sich darin einig, dass ein modernes Archivwesen für das Land von großer Bedeutung ist. Wir beschließen als Konsequenz aus der immer umfassenderen Einführung der elektronischen Akte bzw. des elektronischen Dokumentenmanagements in der Landesverwaltung in Umsetzung der bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtung den Aufbau des elektronischen Archivs im Landesarchiv Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2017 im Verbund mit weiteren Landesarchiven.

Landespolizei
Wir werden bei der Polizei für die bestmögliche personelle und technische Ausstattung Sorge tragen, damit sie auch weiterhin verlässlich, professionell, effektiv und erfolgreich arbeiten kann. Die Personalstärke der Landespolizei muss im Hinblick auf die veränderte Sicherheitslage angepasst werden. Wir verfolgen das Ziel, bei der Landespolizei bis zum Ende dieser Wahlperiode eine Sollstärke von 6.400 Vollzugsbeamten zu erreichen und werden hierfür die notwendigen Ausbildungskapazitäten schaffen. Bereits im Jahr 2016 werden wir den Einstellungskorridor für die Polizeianwärterinnen und -anwärter auf 350 erhöhen. Im Jahr 2017 werden wir 700 Polizeianwärterinnen und -anwärter einstellen. Der weitere Einstellungskorridor wird nach belastungsorientierten Faktoren so ausgestaltet, dass langfristig ein Bestand von 7000 Polizeivollzugsbeamten erreicht wird und damit die hohe Zahl von Ruhestandseintritten ausgeglichen wird.
Wir werden eine weitere Einsatzhundertschaft der Landesbereitschaftspolizei mit Sitz in Halle (Saale) einrichten.
Die Koalitionspartner vereinbaren, eine Einstellungskampagne für die Landespolizei finanziell abzusichern. Wir fördern ausdrücklich die Einstellung von Menschen mit Migrationshintergrund in die Polizei. Der Polizeidienst ist für Seiteneinsteiger aus den Bereichen IT und Wirtschaft offen und attraktiv zu gestalten. Die dafür ggf. notwendigen Änderungen beamtenrechtlicher Vorschriften werden geprüft. Wir werden auch die Aufstiegsmöglichkeiten durch Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen belastungsgerecht weiterentwickeln und die Polizeiverwaltung im erforderlichen Umfang ausstatten. An der Möglichkeit der freiwilligen Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeivollzugsbeamte halten wir auch über den 31.12.2016 hinaus fest.
Die Koalitionspartner sehen in der Wachpolizei eine vorübergehende Verstärkung der Landespolizei, die ausschließlich der Verkehrsüberwachung und Begleitung von Schwerlasttransporten dient. Sie erhält keine Befugnis zur Anwendung unmittelbaren Zwangs. Der rechtliche Rahmen der Anstellung von Wachpolizisten wird zukünftig durch ein Gesetz geregelt, welches die Möglichkeit der Errichtung einer Wachpolizei bis zum 31.12.2018 befristet. Wachpolizisten erhalten nach dem Auslaufen ihrer Anstellung auf Grundlage des Prinzips der Bestenauslese die Möglichkeit einer verkürzten Ausbildung für die Übernahme in den regulären Polizeidienst.
Die bürgernahe Arbeit unserer Polizei muss in der gesamten Fläche unseres Landes gewährleistet bleiben. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Polizeiorganisation fortwährend durch eine Analyse der Sicherheits- und Kriminalitätslage sowie der polizeilichen Aufgaben auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und an neue Herausforderungen angepasst wird. Die Streifenbereiche werden unter Berücksichtigung von Belastungsprofilen und der Prämisse von max. 20 Minuten Interventionszeit bei Blaulichtfahrten evaluiert. Die Schaffung eines zentralen Polizeiverwaltungsamtes mit Sitz in Magdeburg und von vier gleichgeordneten Polizeiinspektionen bis 2020 wird vereinbart. In den kreisfreien Städten und Landkreisen wird weiterhin je ein Polizeirevier vorgehalten.
Die Zeit der Polizeibediensteten zum Erfahrungsaustausch bei der Nachbereitung von Einsätzen wird erhöht. Die Vorbereitung auf Konfliktsituationen und die Schulung Nachbereitung von Einsätzen wird bereits in der Aus- und Fortbildung intensiviert.
Die Sachausstattung unserer Polizeibeamten muss den wachsenden und neuen Herausforderungen gerecht werden, zum Beispiel durch die Einführung des interaktiven Funkstreifenwagens und moderner Beweissicherungstechnik. In Reaktion auf die gestiegene Gefahr von terroristischen Anschlägen werden wir die Polizei entsprechend ausstatten. Distanz-Elektroimpulswaffen werden weiterhin nicht zur Ausstattung des Polizeivollzugsdienstes gehören. Ausschließlich das Spezialeinsatzkommando werden wir zukünftig mit Distanz-Elektroimpulswaffen ausstatten. Der Einsatz erfolgt auf Probe und wird nach zwei Jahren evaluiert. Wir vereinbaren die Prüfung eines Einsatzes von Body-Cams in der Landespolizei im Rahmen eines Modellversuchs. Wir schaffen dazu die gesetzliche Grundlage für einen Probebetrieb von maximal zwei Jahren in den drei kreisfreien Städten.
Wir werden die Wissenschaftsfreiheit der Fachhochschule der Polizei stärken. Eigenständige Forschungsvorhaben werden unterstützt. Wir streben eine engere Kooperation zwischen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der FH Polizei an und wollen prüfen, ob ein Teil der Ausbildung für die Laufbahngruppe 2 an der Universität in Halle stattfinden kann.
Es wird eine Studie zur Ergründung der tatsächlichen Dunkelziffer bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zeitnah durchgeführt.
Polizistinnen und Polizisten treten den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes grundsätzlich wie bisher mit einem Namensschild gegenüber. In näher zu bestimmenden Fällen kann dieses durch eine individuell vergebene Nummer ersetzt werden. Diese Kennzeichnung werden wir ebenso im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt regeln wie die individuelle numerische Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten in den Einsatzeinheiten der Landespolizei. Einsatzeinheiten der Polizei sind mit einer landesweiten Kennzeichnung auszustatten, die die eindeutige Identifikation eines Polizeibeamten und eine detaillierte Zuordnung von Einsatzkräften zur jeweiligen Einsatzhundertschaft, zum Einsatzzug und zur Einsatzgruppe ermöglicht. Die individuelle Kennzeichnung jeder Einsatzkraft ist vor dem Einsatz zu erfassen und für die Dauer von drei Monaten vorzuhalten, sodass bei Notwendigkeit die Identifizierung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten gewährleistet ist.
Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung. Dem Landtag ist vor der Paraphierung des Staatsvertrages zu berichten, ob bestehende datenschutzrechtliche Bedenken ausgeräumt sind und die Wirtschaftlichkeit des Zentrums nachgewiesen ist. Die parlamentarische Kontrolle des Landtages über das Zentrum ist zu gewährleisten. Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.
Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer bürgernahen, modernen und vielfältigen Landespolizei. Das Leitbild Polizei wird daher als Organisationsentwicklungsprozess mit den Polizisten des Landes unter Einbeziehung der Deutschen Polizeihochschule und der FH Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sowie unter Berücksichtigung bestehender Leitbilder anderer Länder bis 2018 überarbeitet.
Ein hauptamtlicher Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen wird im zukünftigen Polizeiverwaltungsamt geschaffen.
Der polizeiliche Opferschutz wird verbessert. Es besteht Einigkeit in der Notwendigkeit der besseren bilingualen Kommunikationsfähigkeit der Polizei (insbesondere im Hinblick auf die englische Sprachkompetenz) sowie der Erreichbarkeit eines Übersetzungsservices. Die interkulturelle Kompetenz wird erhöht.
Die Koalitionspartner vereinbaren die Förderung der interkulturellen Kompetenz bei der Polizei zu verstärken und die diesbezüglichen Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zu intensivieren.
Den massiven Anstieg rechter und rassistischer Gewalt im vergangenen Jahr beobachten wir mit großer Sorge. Wir werden die politisch motivierte Kriminalität (PMK) – ob rechtsextremistisch, linksextremistisch, islamistisch oder anderweitig motiviert – mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpfen. Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.
Die von allen Fraktionen getragenen Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages für den Polizeibereich werden wir – ebenso wie für die Justiz, den Verfassungsschutz und die Förderung der Demokratie – soweit noch nicht geschehen, umsetzen.
Die zentrale Beschwerdestelle Polizei hat sich bewährt und wird hinsichtlich eines zentralen qualitativen Beschwerdemanagements weiterentwickelt.
 

Kommunale Selbstverwaltung
Zur Ausgestaltung von Art. 87 Abs. 3 und Art. 88 der Landesverfassung haben Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände am 7. November 2007 eine Konsultationsvereinbarung geschlossen, die zwischen Land und Kommunen verlässliche Finanzbeziehungen garantieren und mögliche Rechtsstreitigkeiten verhindern soll. Wir bekennen uns zu dieser Vereinbarung, werden diese aktualisieren und im Rahmen dieser Konsultation die Finanzbeziehung zwischen Land und Kommunen gestalten.
Das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung wird in Richtung einer strikten Konnexitätspflicht weiterentwickelt. Wir werden die Umsetzung des Konnexitätsprinzipes dementsprechend in den Fachgesetzen umsetzen. Ein allgemeiner Verweis auf das Finanzausgleichsgesetz wird nicht erfolgen.
Die Vertragsparteien bekennen sich zum Erhalt und zur Fortentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung.
Wir fördern das kommunalpolitische Engagement als Keimzelle der Demokratie. Eine verstärkte Förderung der Fortbildung kommunaler Mandatsträger durch die Landeszentrale für politische Bildung ist zielführend. Die Landeszentrale für politische Bildung hat in der Vergangenheit in Kooperation mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e.V. Fortbildungsseminare angeboten, die weitergeführt werden sollen.

Das Kommunalverfassungsgesetz werden wir im Sinne der Stärkung von Demokratie und Transparenz weiterentwickeln. Wir werden im Kommunalverfassungsgesetz für Ortschaften unter 300 Einwohner ab 2019 ebenfalls die Möglichkeit einräumen, einen gewählten Ortschaftsrat oder einen gewählten Ortsvorsteher zu haben. Wir werden es auch ermöglichen, Ortschaftsräte in Stadtteilen zu gründen und zu wählen. Wir führen eine gesetzliche Frist zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger an die kommunalen Hauptverwaltungsbeamten ein. Auch in nichtbeschließenden kommunalen Ausschüssen können zukünftig Bürgerfragestunden stattfinden. Ferner werden wir prüfen, die Kontroll- und Informationsrechte kommunaler Mandatsträger in Bezug auf kommunale Beteiligungen und Zweckverbände zu stärken. Die Änderungen des KVG werden unter breiter Einbeziehung des Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger sowie der kommunalen Mandatsträger erfolgen.
Wir bekennen uns zu den bestehenden Regelungen zum Gemeindewirtschaftsrecht. Die kommunalen Unternehmen sind ein Garant für die Daseinsvorsorge und kommunale Infrastruktur. Wir werden die Stadtwerke als regionale Energieversorger unterstützen.
Die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sind so zu gestalten, dass ehrenamtliche Arbeit mit möglichst geringen bürokratischen Vorgaben und Hürden machbar ist. Dazu gehört auch, dass Aufwandsentschädigungen angepasst werden. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, ehrenamtliche Tätigkeit von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.
Die Koalitionspartner treten für eine faire und rechtssichere Erhebung der Kommunalabgaben ein. In der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Übergangsfrist des § 18 Abs. 2 KAG wollen wir ein Moratorium der Einziehung der Beiträge, bis die gerichtlichen Verfahren zur Klärung der Rechtsfrage abgeschlossen sind. Wir werden die Aufgabenträger rechtlich in die Lage versetzen, ein solches Moratorium umzusetzen. Zusätzlich werden wir die Beitragserhebungspflicht für leitungsgebundene Ver- und Entsorgung lockern und die Möglichkeit eröffnen, von der Erhebung von Beiträgen abzusehen. Die vielfältige unflexible Verweisung des KAG auf die Abgabenordnung werden wir zugunsten von eigenständigen landesrechtlichen Regeln aufgeben.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Flaggengesetz sowie Versammlungsgesetz
Wir wollen eine einheitliche Flagge für Sachsen-Anhalt und damit eine Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge. Hierzu wollen wir das Hoheitszeichengesetz ändern. Wir werden das Landeswappen stärker schützen.

Wir wollen das Versammlungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ändern. Den kreisfreien Städten werden wir die Zuständigkeit als Versammlungsbehörde übertragen. Wir werden die Sicherheit von Journalisten bei Versammlungen verbessern, indem wir den Schutz und die Gewährleistung der freien Medienberichterstattung im Versammlungsgesetz verankern.
Das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA) werden wir extern evaluieren. Im Ergebnis dieser Evaluation werden wir das SOG weiterentwickeln und verabreden die Verabschiedung eines modernen Gefahrenabwehrgesetzes.
Die Koalitionspartner werden sich auf Bundesebene für eine erneute Amnestieregelung zur Rückführung von illegalem Waffenbesitz einsetzen. Wir werden darüber hinaus alle landesrechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung des illegalen Waffenbesitzes nutzen.
Der Schutz stiller Feiertage wird in Sachsen-Anhalt gewährleistet. Das sog. „Tanzverbot“ bleibt in Kraft. Wir werden das Feiertagsgesetz jedoch liberalisieren und die Einschränkungen zeitlich deutlich und auf das notwendige Maß zum Schutz stiller Tage reduzieren.
 

Brand- und Katastrophenschutz
Wir werden zeitnah das Brandschutzgesetz novellieren. Die Altersgrenze für den aktiven Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr wird auf 67 Jahre angehoben.
Wir werden eine zeitlich befristete deutliche Aufstockung der derzeitigen Fördermittelhöhe für Zwecke des Brandschutzes für die zielgerichtete Förderung von notwendigen Ersatzbeschaffungen von Einsatzfahrzeugen sowie den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern vornehmen. Die Zukunftsfähigkeit des ehrenamtlichen Systems der Feuerwehren wird gesichert. Hierfür werden wir insgesamt 100 Mio. Euro über einen Zeitraum von 6 Jahren als 50 Prozent-Förderung zur Verfügung stellen. Eine Konsolidierung des Gemeindehaushaltes wird der Teilnahme an diesem Programm nicht entgegenstehen. Die kommunalen Interessen sind bei der Durchführung dieses Förderprogrammes besonders zu berücksichtigen.
Dem Institut für Brand- und Katastrophenschutz (IBK) kommt bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung eine entscheidende Bedeutung zu. Die begonnene Neuausrichtung für die Feuerwehr im IBK ist fortzuführen. Die Finanzierung des IBK erfolgt weiterhin durch das Land Sachsen-Anhalt. Das Institut der Feuerwehr wird an die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg übertragen. Das Personal folgt der Aufgabe.

Damit die Kommunen ihren Pflichtaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz vollumfänglich nachkommen können, ist die Feuerschutzsteuer wieder in höherem Umfang an die Gemeinden auszuzahlen.
Wir werden die Mitgliedergewinnung der Feuerwehren unterstützen. Eine landesweite Image- und Personalwerbekampagne für den Feuerwehrnachwuchs wird vereinbart. Die Möglichkeit des Erwerbs der Fahrerlaubnis im Rahmen der Nachwuchsarbeit werden wir finanziell unterstützen.
Die Koalitionsparteien verabreden ein stärkeres Hinwirken auf das Einhalten der Hilfsfristen des Rettungsdienstgesetzes durch die Rechtsaufsicht.
Die landesweite Einführung des Digitalfunks bei den Wasserwehren wird beim Bund beantragt.
 

Volksabstimmungen
Im Rahmen der Gesetzgebung zur Parlamentsreform 2014 wurden zuletzt Regelungen zum Volksabstimmungsgesetz geändert. Die Hürden für den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens wurden durch die Änderung der Anzahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften von 8.000 auf 6.000 gesenkt. Wir sind uns einig, dass eine Evaluation direkter Beteiligungsrechte und eine Angleichung an den bundesdeutschen Durchschnitt innerhalb dieser Legislaturperiode erforderlich sind.
 

Verfassungsschutz
In jüngerer Zeit ist eine Radikalisierung von&

 
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