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Aufruf an Geflügelhalter im Landkreis

Einheitsgemeinde Biederitz, den 10. 01. 2017

Aufgrund der Feststellung der Geflügelpest in einem Tierhaltungsbetrieb in Körbelitz ist es im Rahmen der Überwachung und der amtlichen Kontrolle erforderlich, dass alle Tierhalter im Sperr- und Beobachtungsgebiet zusätzlich zum Bestandsregister auch Auskunft über den Verbleib von Eiern, Fleisch, Mist/Dung und Futtermitteln erteilen. Tierhalter können das dazugehörige Formular auf der Website des Landkreises unter www.lkjl.de/de/veterinaeramt herunterladen und direkt an das Veterinäramt (Email: Veterinaeramt@lkjl.de, Fax: 03921/949-9639, Anschrift: Landkreis Jerichower Land, Veterinäramt, Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin) senden oder bei der zuständigen Gemeinde abgeben. Geflügelhalter aus den betroffenen Gebieten, die noch nicht durch das Veterinäramt kontaktiert wurden, werden aufgefordert sich umgehend beim Veterinäramt (Telefon: 03921/949-3900) zu melden.

Betroffene Gemeinden: Burg (Stadtgebiet Burg, Gütter, Niegripp, Brehm, Detershagen, Reesen, Schartau), Möckern/Randzone (Zeddenick, Stegelitz, Wörmlitz, Ziepel, Büden, Tryppehna), Gommern (Nedlitz, Karith, Vehlitz, Pöthen, Wahlitz, Menz), Möser (Hohenwarthe, Möser Stadt, Schermen, Pietzpuhl, Lostau, Körbelitz), Biederitz (Stadt Biederitz, Woltersdorf, Königsborn, Gerwisch, Gübs)

Außerdem werden alle Geflügelhalter im Landkreis, die noch nicht beim Veterinäramt registriert sind, aufgefordert ihr Geflügel umgehend anzumelden. Eine Anmeldung bei der Tierseuchenkasse reicht nicht aus. Es muss eine gesonderte Meldung beim Veterinäramt erfolgen. Grundsätzlich hat jeder Geflügelhalter ein Bestandsregister zu führen, welches in Kopie in der ersten Kalenderwochen (02.01.-08.01.2017) bei den Gemeinden abzugeben ist.

 
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