Bekanntmachung der Gemeinde Biederitz zur Schöffenwahl 2018
13.02.2018
Bekanntmachung
Für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 werden derzeit die ehrenamtlichen
Haupt- und Hilfsschöffen
an den Amts- und Landgerichten des Landes Sachsen-Anhalt gewählt.
Die Anzahl der vom Amtsgericht Burg und vom Landgericht Stendal benötigten Schöffen aus der Gemeinde Biederitz hat der Präsident des Landgerichtes Stendal festgestellt. Aus der Gemeinde Biederitz sind 8 Personen zu wählen. Die Vorschlagsliste der Gemeinde Biederitz muss mindestens doppelt so viele Personen beinhalten, mithin
16 Personen.
Die Gemeinde Biederitz sucht daher Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Biederitz wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wir bitten interessierte Bürger, welche die zuvor genannten Kriterien erfüllen, um eine Bewerbung. Die Bewerber werden gebeten, sich bis zum
19.03.2018
in der Gemeinde Biederitz, Kennwort „Schöffen“, Berliner Straße 25, 39175 Biederitz/ OT Heyrothsberge schriftlich oder persönlich zu melden oder telefonisch Kontakt zur Gemeinde Biederitz (Frau Hoyer-Völker 039292/ 603-71) aufzunehmen.
gez.
Gericke
Bürgermeister