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Kirchenaustritt

Sie möchten aus der Kirche austreten?

 

Mitbringen müssen Sie dazu lediglich eine gültigen Personalausweis oder Reisepass.

 

Die Erklärung kann nur persönlich (keine Vollmacht) und beim Wohnsitzstandesamt abgegeben werden.

 

Der (Wieder-) Eintritt in eine Kirche kann dagegen nur bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft selbst erklärt werden.

 

Denken Sie auch daran, Ihre Lohnsteuerkarte ändern zu lassen. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwohnermeldestelle im Hause zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr!
 

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