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Namensänderung

Sie wollen Ihren Namen ändern?

 

Während ein Vorname nur in wenigen Ausnahmen geändert werden kann, bietet das deutsche Namensrecht zahlreiche Möglichkeiten zur Änderung von Familiennamen.

 

Eine der am häufigsten gewünschten Namensänderungen ist die Wiederannahme eines früheren Namens nach der Auflösung der Ehe (z.B. durch Scheidung).

 

In diesem Fall sollten Sie zum Standesamt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, sowie Ihr Scheidungsurteil mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass das Urteil bereits rechtskräftig geworden ist und die Rechtskraft auf Ihrer Ausfertigung vermerkt ist.

 

Das komplexe deutsche Namensrecht bietet weitere Möglichkeiten, Familiennamen (auch von Kindern) zu ändern, die hier nicht abschließend dargestellt werden können. Sprechen Sie uns bitte persönlich an und schildern uns Ihren Einzelfall.

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