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Eheschließung

Was ist mitzubringen?

Die erforderlichen Unterlagen hängen von den persönlichen Gegebenheiten der Eheschließenden ab und können sehr unterschiedlich sein. Aus diesem Grund sollte vor der Anmeldung der Eheschließung eine Rücksprache mit dem Standesamt (Beratung) erfolgen. Bei der Beratung werden im persönlichen Gespräch ermittelt, welche Unterlagen in welcher Form erforderlich sind.

Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

 

Was ist zu beachten?

Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung im Standesamt des Wohnsitzes anmelden. Die Eheschließung sollte von den Antragstellern rechtzeitig (aber nur max. ein halbes Jahr im Voraus) angemeldet werden. Beide Antragsteller sollten persönlich erscheinen. Ist ein Partner verhindert, so hat er eine schriftliche  Erklärung abzugeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Partner einverstanden ist. Kann aus wichtigem Grund keiner der Eheschließenden die Anmeldung vornehmen, so können sie die Eheschließung auch durch einen Vertreter anmelden. Dann ist die Vollmacht von beiden Eheschließenden einzeln erforderlich.

 

Gebühren 

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Eheschließungen für die Gemeinde Biederitz, nimmt das Standesamt der Gemeinde Möser vor.

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