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Namensführung

Eine wichtige Entscheidung im Vorfeld Ihrer Eheschließung ist die Frage nach der Namensführung in der Ehe. Die Antwort hierauf sollten Sie bei der Anmeldung der Eheschließung, spätestens aber eine Woche vor Ihrer Trauung geben können.

 

Die Folgenden Möglichkeiten haben Sie:

  • Sie bestimmen einen Ehenamen. Ehename kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung (Name aus vorangehender Ehe) geführte Name werden.
  • Sie bestimmen eine Ehenamen, zusätzlich erklärt der Ehegatte dessen Name nicht Ehename geworden ist, dass er/sie dem Ehenamen den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung (Name aus vorangehender Ehe) geführten Namen voranstellen oder anfügen möchte (es kann also nur einer der Ehepartner einen Doppelnamen führen!). Dies gilt jedoch nicht, wenn der Ehename bereits aus mehreren Namen besteht.
  • Sie geben keine Erklärung zum Ehenamen ab. In diesem Fall bleibt alles beim Alten: Beide Ehegatten führen ihren vor der Eheschließung geführten Namen weiter.

 

Im Zweifelsfall beraten Sie unsere Standesbeamten im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung. Sollten Sie zunächst keine Erklärung abgeben wollen, kann dies zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

Zur Auswirkung der Bestimmung eines Ehenamens auf gemeinsame Kinder lassen Sie sich bitte ebenfalls von unserem Standesbeamten beraten.

 

Soweit ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten.

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