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LEADER-Projekt der Elbe-Saale-Region

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Seit 1991 fördert die Europäische Union (EU) mit LEADER Projekte, Investitionen und Aktionen, die zu einer nachhaltigen Stärkung ländlicher Räume beitragen. Voraussetzung ist, dass diese Projekte in einer anerkannten LEADER-Region umgesetzt werden. Die Abkürzung LEADER steht dabei für die aus dem Französischen übersetzte Bedeutung „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.     

                        

                 Nähere Einzelheiten zum Projekt erfahren Sie HIER


Aktuelles:

Pressemitteilung vom 15.12.2022 - Anerkennung der LEADER/CLLD-Region Elbe-Saale

Am 13. Dezember 2023 kam die lang ersehnte Nachricht: Die Region Elbe-Saale wurde als LEADER/CLLD-Region für die Förderperiode 2021 bis 2027 offiziell durch das Land Sachsen-Anhalt anerkannt.


Um diesen Status zu erhalten, musste die Region Elbe-Saale zusammen mit 23 Mitbewerbern in Sachsen-Anhalt eine neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) aufstellen. In einem intensiven Beteiligungsprozess wurde die Lokale Entwicklungsstrategie erarbeitet. Neben der inhaltlichen Ausrichtung der Region für die nächsten fünf bis sieben Jahre enthält die Entwicklungsstrategie erstmalig auch die Förderbedingungen. D.h. Akteure der Region durften die Förderquoten und Fördersummen für die Förderbereiche wie z.B. Sportstätten, Tourismus oder demografischer Wandel selbst festlegen. Neu ist auch, dass sich die Regionen eine Rechtsform geben mussten, um anerkannt zu werden. Die Region Elbe-Saale hat sich hierbei für einen eingetragenen Verein entschieden, der seit dem 1. September 2022 auch offiziell durch das Amtsgericht Stendal bestätigt wurde.


Mit der Anerkennung der Region Elbe-Saale wurde der Region auch der finanzielle Orientierungsrahmen (FOR) über das Gesamtbudget an EU-Mitteln mitgeteilt. Dieser FOR liegt bei 11,69 Mio. Euro – deutlich höher als erwartet. Damit stehen der Region in den drei Strukturfonds pro Jahr


• im Landwirtschaftsfonds (ELER) 1,36 Mio. Euro
• im Sozialfonds (ESF+) 162.200 Euro und
• im Wirtschaftsfonds (EFRE) 814.025 Euro

 

zur Verfügung. Die genauen Inhalte der Lokalen Entwicklungsstrategie als auch der Fördergegenstände sind über die Netzwerkseite des Landes Sachsen-Anhalts einsehbar: https://leader.sachsen-anhalt.de/leader-und-clld-2021-2027

 

Die Anerkennung als LEADER/CLLD-Region mit dieser Budgetzuweisung ist ein großer Er-folg aller am Prozess Beteiligten. Mit diesem Meilenstein kann mit viel Zuversicht in die neue Förderperiode gestartet werden.


LEADER/CLLD ist eine Methode der Europäischen Union, die es lokalen Akteurinnen und Akteuren vor Ort ermöglichen soll, regionale Prozesse mitzugestalten. So kann das Potenzial einer Region besser ge-nutzt werden und erheblich zur Entwicklung der Region beitragen. Die Lokale Aktionsgruppe ist das Herzstück dieser Methode. Sie bestimmt als Bürgergremium den Prozess in ihrer LEADER/CLLD-Region und besteht mehrheitlich aus Wirtschafts- und Sozialpartnerinnen und -partner. Sie hat sich regional-spezifische Ziele in ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie gesetzt, in deren Rahmen Projekte gefördert werden. Dafür stehen Fördermittel aus drei Fonds der Europäischen Union zur Verfügung.

Pressemitteilung vom 11.08.2022 - Projektsteckbrief

Die LAG Elbe-Saale e.V. i.G. führt in diesem Jahr ihren ersten Projektwettbewerb durch. Die Bewerbungen können bis zum 30. September 2022 in Form eines vollständigen und aussagekräftigen Projektsteckbriefes bei uns eingereicht werden.

Sollten Sie uns bereits einen Steckbrief gesendet haben, bitten wir um eine Bestätigung, dass dieser nun als konkrete Bewerbung aufgenommen werden soll.

 

Checkliste – Was müssen Sie im Vorfeld beachten?

  • Liegt Ihr Projekt innerhalb des Gebietes der Region Elbe-Saale?
  • Die Maßnahmen, die Sie fördern lassen möchten, wurden noch nicht begonnen? (Dazu gehört auch das Abschließen von Verträgen.)
  • Die Finanzierung des Eigenmittelanteils sowie eine mögliche Vorfinanzierung sind gesichert? (Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Vorhaben in der Regel komplett vorfinanzieren müssen, die Förderung wird Ihnen anschließend erstattet.)
  • Sie verfügen ggf. über notwendige Planungsunterlagen?

 

Weitere Schritte:

Alle zur Förderung eingereichten Projekte werden durch den LAG-Vorstand begutachtet, u.a. ob das Vorhaben den Zielen der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie entspricht. Es erfolgt voraussichtlich im Winter 2022 eine Projektvorstellung durch die ProjektträgerInnen vor der Mitgliedervollversammlung. Die Mitglieder nehmen abschließend eine Bewertung der Projekte vor und stellen eine Prioritätenliste auf. Die Rangfolge auf der Liste entscheidet im Frühjahr 2023 darüber, wer einen Fördermittelantrag bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde stellen darf.  Sie werden als ProjektträgerIn über diese Einordnung informiert.

 

Ab dem 11. August 2022 steht Ihnen das Leadermanagement Amtshof Eicklingen für Fragen zur Verfügung!

Kontakt E-Mail:

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