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Aufstallungspflicht für Geflügel wird aufgehoben

Die am 29. Oktober 2025 erlassene Aufstallungspflicht für Geflügel sowie die am 2. Dezember 2025 eingerichtete Überwachungszone für den Ortsteil Schweinitz werden jeweils aufgehoben. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im heutigen Amtsblatt Nr. 01/2026 veröffentlicht und tritt am 9. Januar 2026 in Kraft.

Seit dem 19. Dezember 2025 ist kein weiterer Verdachtsfall der anzeigepflichtigen Viruserkrankung bei Geflügel im Kreisgebiet aufgetreten. Die vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld eingerichtete Überwachungszone rund um die Ortschaft Reuden, die sich bis ins Jerichower Land erstreckte, wurde heute ebenfalls aufgehoben.

Die von der Kreisverwaltung Ende Oktober 2025 verfügte Aufstallungspflicht wurde zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände veranlasst, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bei zwei verendeten Kranichen in Möckern und Ladeburg nachgewiesen hatte.

Landkreis Jerichower Land, Pressestelle