Gebühren für Personalausweise steigen ab dem 07.02.2026
Zum 07. Februar 2026 werden die Gebühren für die Beantragung eines Personalausweises in den Bürgerbüros angepasst.
Künftig gelten folgende Gebühren:
Für Antragstellende ab 24 Jahren:
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- 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)
Für Antragstellende unter 24 Jahren:
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- 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
Die letzte Gebührenerhöhung für Personen ab 24 Jahren erfolgte zum 1. Januar 2021. Für Antragstellende unter 24 Jahren blieben die Gebühren seit Einführung des neuen Personalausweises im Jahr 2010 unverändert.
Die Gebühren setzen sich aus Kosten für die Herstellung des Ausweises sowie dem Verwaltungsaufwand der Behörden zusammen. In den vergangenen Jahren sind insbesondere die Ausgaben für Material, Personal und technische Ausstattung deutlich gestiegen. Die Anpassung dient dazu, diese Mehrkosten auszugleichen.
Die Gebührenhöhe wird durch den Bund festgelegt. Die Kommunen haben keinen Einfluss auf die Entscheidung.
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