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Zwei Verdachtsfälle auf Geflügelpest im Jerichower Land

Im Landkreis wurden zwei verendete Kraniche aufgefunden bei denen der amtliche Verdacht auf die als Geflügelpest bekannte Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) besteht. Die betroffenen Tiere wurden nahe Möckern und Ladeburg geborgen und an das Landesamt für Verbraucherschutz übergeben. Das amtliche Untersuchungsergebnis durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht aktuell noch aus. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wird die Kreisverwaltung in den nächsten Tagen eine Allgemeinverfügung mit verbindlichen Handlungsanweisungen erlassen.

Aufgrund der aktuellen Gefährdungssituation ruft das Amt für Verbraucherschutz alle Geflügelhalter dazu auf, die entsprechenden Schutz- und Vorsichtmaßnahmen zur Verhütung einer Übertragung auf Haus- und Nutzgeflügelbestände zu beachten. Auf der Internetseite der Kreisverwaltung sind unter www.lkjl.de/de/gefluegelpest Checklisten, allgemeine Geflügelpesthinweise (FAQ) sowie Hinweise zur Biosicherheit bei Kleinsthaltern bereitgestellt.

Sollten Bürgerinnen und Bürger tote oder verhaltensauffällige Wildvögel auffinden, ist umgehend das Amt für Verbraucherschutz telefonisch unter 03921/949-3900 oder per Mail an veterinaeramt@lkjl.de zu informieren. Außerhalb der Geschäftszeiten können Funde auch über die Leitstelle Jerichower Land unter 03921/72650 gemeldet werden. Aufgefundene Tiere dürfen nicht berührt oder mitgenommen werden.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung bei Geflügel und anderen Vogelarten, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und die verarbeitende Industrie haben kann.

Landkreis Jerichower Land, Pressestelle