Wahl des Hauptverwaltungsbeamten
Für die Gemeinde Biederitz (ca. 8900 Einwohner), Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt ist die Stelle des Hauptverwaltungsbeamten (m/w/d) zum 12. Januar 2024 zu besetzen.
Die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte wird am 17. September 2023 von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Biederitz direkt gewählt. Eine eventuell notwendige Stichwahl ist auf den 08. Oktober 2023 festgelegt.
Es erfolgt eine Berufung des gewählten Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren. Hierfür müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach den Bestimmungen des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorliegen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - dies entspricht der Besoldungsgruppe A 15. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Gemeinderat gezahlt.
Wählbar zur Hauptverwaltungsbeamtin/ zum Hauptverwaltungsbeamten sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Hauptverwaltungsbeamtin / der Hauptverwaltungsbeamte muss am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben (§ 39 Abs. 1 Satz 1 des Beamtengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt).
Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. (§ 40 Abs. 2 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA))
Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten um das Amt, haben sie zusätzlich mit der Bewerbung gegenüber der Gemeinde Biederitz eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, das sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Auf die Hinderungsgründe nach § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.
Nach § 61 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt die Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin / zum Hauptverwaltungsbeamten von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde Biederitz nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Gemäß § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ist die Bewerbung von mindestens 71 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. Für Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem wahlrechtlichen Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde. Die zur Einreichung notwendigen amtlichen Formblätter sind beim Wahlleiter kostenfrei erhältlich.
Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften nach § 30 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA befreit.
Weiterhin ist der Bewerbung eine Bescheinigung der Wählbarkeit nach Anlage 9 KWO LSA der Wohnsitzgemeinde beizufügen. Wer durch eine Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2a KWO LSA begründen würde ist verpflichtet, dem Wahlvorschlag eine Erklärung nach Anlage 9 a KWO LSA darüber beizufügen, ob er im Fall des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf sein Mandat verzichtet.
Ein erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate) ist im Verfahren vorzulegen.
Die Bewerbungen um die Stelle der Hauptverwaltungsbeamtin / des Hauptverwaltungsbeamten sind mit vollständigen Unterlagen schriftlich unter Angabe von Namen und Vornamen, Tag der Geburt, Geburtsort, Beruf und Anschrift der Hauptwohnung an folgende Anschrift zu richten:
Gemeinde Biederitz
Wahlleiter
Kennwort: Wahl zur Hauptverwaltungsbeamtin / zum Hauptverwaltungsbeamten
Magdeburger Straße 38
39175 Biederitz
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach Bekanntgabe der Stellenausschreibung und endet am Montag, 21. August 2023, 18.00 Uhr. Eine Bewerbung kann nur innerhalb dieser Frist durch schriftliche Erklärung zurückgezogen werden.
Über die Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet der Wahlausschuss.
Den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern wird die Gelegenheit gegeben, sich am
7. September 2023, um 18:00 Uhr, in der Mehrzweckhalle Biederitz, Heyrothsberger Straße 13b, 39175 Biederitz, den Bürgern vorzustellen.
Die Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Sämtliche Unterlagen finden Sie unter Dokumente.