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Vorsicht - derzeit gilt die Waldbrandgefahrenstufe 5
Einheitsgemeinde Biederitz, den 05. 07. 2018
Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass seit dem 28.06.2018 bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt.
Durch die Beachtung der folgenden Hinweise sowie erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Verhalten helfen Sie mit, Feld- und Waldbrände zu verhüten!
Grundsätzliche Verhaltensregeln in Feld und Wald:
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Es ist verboten, im Wald und Feld einschließlich angrenzender Straßen, brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen.
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Vom 15. Februar bis zum 15. Oktober gilt das Rauchverbot im Wald.
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Der Umgang mit offenem Feuer ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 30 m zum Wald verboten.
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Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind nicht mit Fahrzeugen zu blockieren.
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Generell ist die ständige Befahrbarkeit der Waldwege für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten (ggf. Erfordernis von Rückschnittmaßnahmen des angrenzenden Baum- und Strauchbestandes).
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Die Waldwege sind Rettungswege. Sie dürfen keineswegs zugeparkt oder versperrt werden.
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Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ohne Befahrungserlaubnis ist verboten.
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Beim Abstellen von Fahrzeugen in Waldnähe ist zu beachten, möglichst nicht über trockener Bodenvegetation zu parken.
Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5:
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In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden.