Erlass zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 29. 04. 2020
Vorschaubild zur Meldung: Erlass zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat mit Datum vom 27.04.2020 einen Erlass zur Notbetreuung von Kindereinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt erlassen.

 

Den entsprechenden Erlass können Sie weiter unten als Download abrufen. 

 

 

Hinweis: 

Für die Hortbetreuung der 4. Klassen ab Montag, 04.05.2020 gilt analog zur KITA-Betreuung ebenso die 4.SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung, d.h. nur Hortkinder mit Anspruch auf Notbetreuung werden aufgenommen.

 

Weitere Informationen: