Nachweis für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020

Einheitsgemeinde Biederitz, den 04. 05. 2020
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Mit der 5. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Antrag für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten im Landkreis Jerichower Land geändert.

 

Den aktuellsten Nachweis für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020 finden Sie unten aufgeführt.

 

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