- Start
- » Nachrichten
- » Nachweis für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020
Nachweis für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020
Einheitsgemeinde Biederitz, den 04. 05. 2020Mit der 5. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Antrag für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten im Landkreis Jerichower Land geändert.
Den aktuellsten Nachweis für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020 finden Sie unten aufgeführt.
Weitere Informationen:
- Downloads: