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Änderungen im eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 30. 06. 2020
Vorschaubild zur Meldung: Änderungen im eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen vom 26.06.2020 gilt ab sofort folgende Verfahrensweise:

 

Die tägliche Erklärung, dass keine Erkältungssymptome beim Kind vorhanden sind, dass kein Kontakt zu COVID-19-Erkrankten erfolgte und dass keine Reisen in ausgewiesene Risikogebiete erfolgten, ist durch eine einmalige Erklärung zu ersetzen.

 

Kinder und Personal sowie Dritte, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen eine Kindereinrichtung dann betreten,

 

  • wenn sie über ein aktuelles negatives Ergebnis eines Coronatestes verfügen
  • oder eindeutig durch ärztliche Bescheinigung feststeht, dass dies nur Auswirkungen einer allergischen oder anderen Erkrankung sind.
 

Weitere Informationen: