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Beschränkungen des Betriebes von Kindertageseinrichtungen und der Nachweis für die Notbetreuung

Einheitsgemeinde Biederitz, den 16. 12. 2020
Vorschaubild zur Meldung: Beschränkungen des Betriebes von Kindertageseinrichtungen und der Nachweis für die Notbetreuung

Mit dem heute beginnenden Lockdown hebt Sachsen-Anhalt den Präsenzunterricht für die Schuljahrgänge 1-6 auf. Es gilt daher die Empfehlung, die Kinder möglichst zuhause zu betreuen. Die Kitas wechseln in den Notbetrieb - bis 18. Dezember für alle Familien, ab dem 21. Dezember dann nur für systemrelevante Berufsgruppen.

 

Welche Worte die Landesregierung an die Eltern richtet, können Sie hier nachlesen: 

 

Weiterhin ist nun auch der Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen/ bei Kindertagespflegestellen und Schulen hier abrufbar: