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2. ÄnderungsVO - Lockdown wird bis Ende Januar verlängert

Einheitsgemeinde Biederitz, den 08. 01. 2021
Vorschaubild zur Meldung: 2. ÄnderungsVO - Lockdown wird bis Ende Januar verlängert

Ab Montag tritt die 2. ÄnderungsVO der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft.

Die Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 31. Januar 2021.

 

Die wichtigsten Änderungen für unsere Gemeinde ab dem 11. Januar 2021 sind:

 

  • Schulen und Kitas bleiben bis Ende Januar geschlossen; eine Notbetreuung wird gewährleistet.

 

  • Bewegungsradius: Die Landkreise und kreisfreien Städte werden durch Rechtsverordnungen lokale Maßnahmen, wie den Bewegungsradius von 15 km, erlassen, soweit innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen die Rate der Neuinfektionen von 200 je 100.000 Einwohner überschreitet. Ausnahmen bilden triftige Gründe wie die Ausübung beruflicher, mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, Inanspruchnahme medizinischer Versorgungsleistungen oder die Wahrnehmung des Sorgerechts. Die 15 km gelten ab Gemeinde, nicht Wohnung. Touristische Ausflüge stellen explizit keinen triften Grund dar.

 

  • Verschärfung der Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Feiern und Zusammenkünften sind nur noch der eigene Hausstand und eine zusätzliche Person erlaubt. Kinder sind hier nicht mehr ausgenommen. Zur Betreuung von pflegebedürftigen Personen können die Kinder z.B. bei den Großeltern verbleiben oder auch mitgenommen werden.

 

  • Geschäfte, Gastronomie, Sport- und Kulturstätten bleiben geschlossen. Betriebskantinen müssen schließen, wo die Arbeitsabläufe dies zulassen. Eine Mitnahme von Speisen und Getränken bleibt möglich.

 

Die geänderte Verordnung ist weiter unten als Download abrufbar.

 

Weitere Informationen: