Nachweis für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021

Einheitsgemeinde Biederitz, den 11. 01. 2021
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Mit der 2. ÄnderungsVO der 9. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in  Kindertageseinrichtungen/ bei Kindertagespflegestellen und Schulen  im Landkreis Jerichower Land geändert.

 

Die aktuellsten Nachweise für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021

 

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