3. ÄnderungsVO - Lockdown wird weiterhin verlängert

Einheitsgemeinde Biederitz, den 22. 01. 2021
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Ab dem 25. Januar 2021 tritt die 3. ÄnderungsVO der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft.

 

Die Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 14. Februar 2021.

 

Entsprechende Änderungen sind z.B.:

 

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird das Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2) verpflichtend.

 

  • Um den Alltag für Familien mit Kindern zu erleichtern, dürfen eigene Kinder bis zu drei Jahren bei Besuch mitgenommen werden. Und: Zwei Familien können sich bei der Betreuung ihrer Kinder bis zu 14 Jahren gegenseitig unterstützen.

 

Die geänderte Verordnung ist weiter unten als Download abrufbar. 

 

Weitere Informationen: