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Kanaluntersuchungen nach Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)

Einheitsgemeinde Biederitz, den 28. 02. 2024
Vorschaubild zur Meldung: Kanaluntersuchungen nach Selbstüberwachungsverordnung (SÜVO)

Der WWAZ führt ab März 2024 Kanaluntersuchungen in der Einheitsgemeinde Biederitz durch. Damit verbunden sind auch Spülarbeiten, die bis Ende Juli dieses Jahres andauern werden. Das keine Geruchsbelästigung oder sogar Verschmutzungen im Haus entstehen, sollte der Anlieger die Funktion seiner Grundstücksentwässerungsanlage prüfen.


Dazu Tipps, worauf bei der Grundstücksentwässerungsanlage geachtet werden sollte:
 

Hochdruckreinigungsarbeiten erzeugen eine starke Luftströmung im Abwasserkanal. Macht sich ein übler Geruch nach der Kanalreinigung bemerkbar, konnte der dabei entstandene Unterdruck in der Grundstücksentwässerungsanlage nicht ausgeglichen werden. Dadurch wurde vermutlich das Wasser des Geruchsverschlusses ganz oder teilweise herausgesaugt. So kann sich ein unangenehmer Geruch aus dem Kanal über die Sanitärobjekte ungehindert in die Wohnung ausbreiten.
 

1. Tipp:
Wasser in die Becken und Bodeneinläufe laufen lassen beziehungsweise betätigen der Toilettenspülung - dadurch wird der Geruchsverschluss wieder geschlossen und es kann keine „Kanal-Luft“ eintreten. Ist das Wasser aus dem Geruchsverschluss (Siphon) in die privaten Räume ausgeblasen worden, war die Be- und Entlüftungsleitung der Grundstücksentwässerungsanlage ungeeignet für den Druckausgleich.


2. Tipp:
Vorher Grundstücksentwässerungsanlage überprüfen!
Liegt der Revisionsschacht auch wirklich frei und nicht unter Flur (z.B. Bepflanzung oder Überpflasterung)? Sind Schachtdeckel belüftet und ist eine Dachentlüftung vorhanden? Funktioniert die Gebäudeentwässerung ordnungsgemäß entsprechend der Planungsgrundsätze aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik? Art und Umfang der Entlüftung ist objektabhängig und individuell zu betrachten. Hier ist der Sanitärfachmann zu Rate zu ziehen. (Internet-Quelle: stadtwerke-badoeynhausen)


Bei Fragen oder Problemen in diesem Zusammenhang ist der WWAZ Werktags unter 039201/63423 oder außerhalb der Arbeitszeit unter 01713102290 zu erreichen.