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Vorsicht - derzeit gilt die Waldbrandgefahrenstufe 5

Einheitsgemeinde Biederitz, den 05. 07. 2018

 

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass seit dem 28.06.2018 bis auf Widerruf die Waldbrandgefahrenstufe 5 gilt.

 

Durch die Beachtung der folgenden Hinweise sowie erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtiges Verhalten helfen Sie mit, Feld- und Waldbrände zu verhüten!

 

 

Grundsätzliche Verhaltensregeln in Feld und Wald: 

Es ist verboten, im Wald und Feld einschließlich angrenzender Straßen, brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen.

Vom 15. Februar bis zum 15. Oktober gilt das Rauchverbot im Wald.

Der Umgang mit offenem Feuer ist im Wald und in einem Abstand von weniger als 30 m zum Wald verboten.

Die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind nicht mit Fahrzeugen zu blockieren.

Generell ist die ständige Befahrbarkeit der Waldwege für Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten (ggf. Erfordernis von Rückschnittmaßnahmen des angrenzenden Baum- und Strauchbestandes).

Die Waldwege sind Rettungswege. Sie dürfen keineswegs zugeparkt oder versperrt werden.

Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ohne Befahrungserlaubnis ist verboten.

Beim Abstellen von Fahrzeugen in Waldnähe ist zu beachten, möglichst nicht über trockener Bodenvegetation zu parken.

 

Besondere Verhaltensregeln bei Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5:

In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege aller Art nicht verlassen werden.

 
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