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Unbedingt beachten: Waldbrandstufe 4

Einheitsgemeinde Biederitz, den 15. 08. 2018

Seit Montag, 13. August gilt im Landkreis Jerichower Land die Waldbrandstufe 4! Das bedeutet hohe Brandgefahr.

Hier noch einmal die wichtigsten Verhaltensmaßregeln für das Wandern durch die Wälder bei großer Trockenheit:

Es ist verboten,
im Wald und Feld einschließlich angrenzender Straßen brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen,
durch Rauchen leicht entzündbare Bestände und Einrichtungen der Land- und Forstwirtschaft wie Strohdiemen, reife Erntebestände oder trockene Hecken zu gefährden,
bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 außerhalb von geschlossenen Räumen im Wald oder in einem Abstand von weniger als 15 Metern zum Wald zu rauchen,
im Wald oder bei Waldbrandgefahrenstufen 2 bis 5 in einem Abstand von weniger als 30 Metern zum Wald ein offenes Feuer außerhalb von öffentlichen Grillplätzen anzuzünden oder
bei Waldbrandgefahrenstufe 5 den Wald außerhalb von Wegen zu betreten.
Die Waldwege bzw. die Zufahrtswege zu den Waldgebieten sind Rettungswege. Sie dürfen keineswegs zugeparkt oder versperrt werden.
Das Befahren von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ohne Befahrungserlaubnis ist verboten.
Beim Abstellen von Fahrzeugen in Waldnähe ist zu beachten, möglichst nicht über trockener Bodenvegetation zu parken.

 
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