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Hinweise des Ordnungsamtes zur Hundeanmeldung/-steuer

Einheitsgemeinde Biederitz, den 31. 01. 2019

 

Ist Ihr Hund steuerlich angemeldet?

 

Wenn Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, sind Sie auf der sicheren Seite.

Andernfalls handeln Sie nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Biederitz ordnungswidrig.

 

Wer sich einen Hund anschafft oder mit ihm zuzieht, hat diesen innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Gemeinde Biederitz anzumelden. Kommt der betroffene Hundehalter dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, wird ein Verwarnungsgeld fällig.

Unsere Verwaltungsvollzugsbeamten stellten in letzter Zeit verstärkt fest, dass zahlreiche Hunde in den verschiedenen Ortsteilen nicht angemeldet sind.

In Zukunft wird es durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Kontrollen geben, bei denen Sie verpflichtet sind, die Hundesteuermarke Ihres Vierbeiners vorzuzeigen.

 

Hier gilt: Derjenige, der den Hund führt, muss die Hundesteuermarke bei sich tragen! Ansonsten erfüllen Sie auch hier den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

 

Nur durch derartige Kontrollen kann die „Dunkelziffer“ der nicht angemeldeten Hunde geringgehalten werden. Helfen Sie mit, die Steuergerechtigkeit in der Gemeinde Biederitz aufrechtzuerhalten!

Außerdem ist es somit möglich, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde zu erlangen.

 

Hinweis: Die neuen (roten) Hundesteuermarken für 2019 werden im 1. Quartal versandt und sind nach Erhalt mitzuführen.

 
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