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Aktualisierung des Nachweises für den Bedarf einer Notbetreuung

Einheitsgemeinde Biederitz, den 18. 03. 2020

Der Landkreis Jerichower Land hat mit heutigem Datum den Kommunen den erweiterten Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen/ Horten zur weiteren Verwendung zukommen lassen.

 

Hier wurden Personenkreise hinzugefügt, die ggf. den Anspruch auf Notbetreuung geltend machen können. Damit wird die in Frage kommende Personengruppe sogenannter Schlüsselpersonen um andere, nicht ausdrücklich genannte Personen, deren Tätigkeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt von gleichartiger Bedeutung ist entsprechend erweitert.

 

Nachfolgend steht Ihnen der Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten im Landkreis Jerichower Land zum Download bereit.

 
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