Nachweis für die Notbetreuung vom 25.03. bis zum 19.04.2020

Einheitsgemeinde Biederitz, den 26. 03. 2020

Mit der 2. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Antrag für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten im Landkreis Jerichower Land geändert.

 

Den aktuellsten Nachweis für die Notbetreuung vom 25.03.2020 bis zum 19.04.2020 finden Sie unten aufgeführt.