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3. Eindämmungsverordung tritt in Kraft - Land beschließt Bußgeldkatalog

Einheitsgemeinde Biederitz, den 02. 04. 2020

Heute wurde von der Landesregierung die 3. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Diese Verordnung tritt am 03. April 2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die alte Eindämmungsverordnung vom 24. März 2020 außer Kraft. 

 

Die neue Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung um zwei Wochen bis zum 19. April. Hierzu zählen u.a. die Regelungen zu Versammlungen, zur Schließung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, von Hotels und Gaststätten, von Ladengeschäften und Sportstätten sowie Besuchsverbote für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen.

 

Weiterhin können Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. 

 

Weiter unten haben wir die entsprechende Verordnung nebst Begründung zum Download bereitgestellt:

 
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