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Öffnung der Grünschnittsammelplätze ab dem 7. April 2020

Einheitsgemeinde Biederitz, den 02. 04. 2020

Mit Wirkung vom 24.03.2020 wurden aufgrund des Coronavirus sowohl die Grünschnittsammelplätze als auch die Wertstoffhöfe im Landkreis Jerichower Land bis auf Widerruf geschlossen.

 

Mit Hinblick auf die Verlängerung der Ausgangssperre (3. SARS.-CoV-2-EindV) und die Versorgung der Infrastruktur sowie die derzeitig geringe Anzahl an infizierten Personen im Landkreis Jerichower Land, hat sich die Kreisverwaltung dafür ausgesprochen, alle Wertstoffhöfe und alle Grünschnittsammelplätze ab dem 07.04.2020 bis auf Widerruf wieder zu öffnen.

 

Die Wertstoffhöfe und die Grünschnittsammelplätze haben wie folgt geöffnet:

 

·         07. April bis einschließlich 09. April 2020 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

·         11. April 2020 geschlossen,

·         ab 14. April 2020 zu den regulären Öffnungszeiten.

 

Die Bürgerinnen und Bürger haben beim Besuch die aktuell geltenden Hygienevorschriften einzuhalten. Des Weiteren haben Sie solange in den Fahrzeugen sitzen zu bleiben, bis Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgefordert werden, die Entsorgung vorzunehmen. Die Öffnung der Wertstoffhöfe und der Grünschnittsammelplätze geht jedoch mit diversen Einschränkungen einher, welche Sie auf der Internetseite des Landkreises einsehen können. Weiterhin behält sich die Kreisverwaltung vor, aufgrund einer täglichen Bewertung der aktuellen Entwicklung zum Coronavirus, die Wertstoffhöfe und die Grünschnittsammelplätze erneut zu schließen.

 

Handlungsempfehlungen Grünschnittplätze

Aufgrund der aktuellen Situation ist bei der Abfallentsorgung auf den Grünschnittplätzen mit diversen Einschränkungen zu rechnen, um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch der Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.

 

Grundsätzlich sind die Bürgerinnen und Bürger dazu angehalten, die Entsorgung von Grünschnitt auf den Grünschnittplätzen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

 

Die Einhaltung der grundsätzlichen Hygienevorschriften (Abstandhalten, Nies- und Hustenetikette) wird sowohl von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch von den Bürgerinnen und Bürgern vorausgesetzt.

 

Vor Ort ist darauf zu achten, dass sich nicht mehr als 2 Fahrzeuge gleichzeitig auf dem Grundstück des Grünschnittplatzes befinden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind dazu angehalten, dies zu kontrollieren und ggf. die Bürgerinnen und Bürger im Voraus daran zu hindern, das Grundstück zu befahren.

 

Die Grünschnittentsorgung hat auf Anweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Grünschnittplatzes zu erfolgen und sollte möglichst von einer einzelnen Person erfolgen, um die Menschenansammlung so gering wie möglich zu halten. Untereinander ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt wird – um gegenseitige Rücksichtnahme wird gebeten.

 

Eine Kontrolle des abgeladenen Grünschnittes durch die Mitarbeiter erfolgt nicht. Es ist selbständig darauf zu achten, dass der Grünschnitt ordnungsgemäß getrennt und entsorgt wird.

 

Der Grünschnitt sollte zu Hause so präpariert werden, dass auf dem Grünschnittplatz eine reibungslose und möglichst schnelle Entsorgung stattfinden kann.

 

Eine Hilfe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ist nicht angedacht. Falls dies doch erforderlich sein sollte, so ist auch hierbei zwingend auf einen Mindestabstand von 1,5m zu achten.

 

Vor Ort ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Nur die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort können fall- und situationsbezogen agieren und direkte Anweisungen geben.

 
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