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4. Eindämmungsverordung tritt in Kraft - Regelungen werden teilweise gelockert

Einheitsgemeinde Biederitz, den 16. 04. 2020

Heute wurde von der Landesregierung die 4. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt beschlossen. Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft, gleichzeitig tritt die alte Eindämmungsverordnung vom 02. April 2020 außer Kraft. 

 

Die neue Verordnung beinhaltet die Verlängerung der Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung um zwei Wochen bis zum 03. Mai.

 

Viele bisherige Anordnungen bleiben vorerst bestehen. Hierzu zählen u.a. die Regelungen zu Versammlungen, zur Schließung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, von Beschränkungen in Hotels und Gaststätten, von Sportstätten sowie Besuchsverbote für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen.

 

Einige Änderungen gibt es dann aber doch. Zum Beispiel werden Schulen teilweise geöffnet, Kitas hingegen bleiben geschlossen. Außerdem gibt es Lockerungen im Bereich der Ladengeschäfte. Generell wird nun das Tragen von Schutz-Masken ausdrücklich empfohlen.

 

Weiter unten haben wir die entsprechende Verordnung nebst Begründung zum Download bereitgestellt:

 
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