Mund-Nasen-Schutz sind beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr ab Donnerstag, den 23.04.2020, zu tragen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 21. 04. 2020

Teile der 4. Eindämmungsverordnung vom 16. April 2020 wurden heute von der Landesregierung geändert und ergänzt. 

 

Dabei wurde u.a. festgelegt, dass beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr ab dem 23.04.2020 eine textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes zu tragen ist. 

 

Als entsprechende textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes ist dabei jeder Schutz anzusehen, der aufgrund seiner Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragsungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen, Aussprache und Atmung zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder Zertifizierung. Um die Beschaffungswege für die Bevölkerung dabei so niederschwellig wie möglich zu halten, sind aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material, etwa Rohseide, selbst hergestellte Masken, aber auch Schals, Tücher und Buffs aus diesen Materialien ausreichend. Dies können auch bereits in jedem Haushalt vorzufindende Dinge aus Baumwollstoff, wie beispielsweise ein Geschirrtuch aus Baumwolle, ein T-Shirt aber auch ein Halstuch aus Rohseide, usw. sein.

 

Masken können in unserer Gemeinde aktuell an folgenden Standorten käuflich erworben werden:

 

  • Frau Schröder, Peter-Paul-Straße 18, 39175 Biederitz
  • Frau Krannich (feMix Design), Harnackstraße 5, 39175 Biederitz
  • Frau Hentschel, Breiter Weg 49, 39175 Gerwisch
  • Hubertus-Apotheke, Karl-Marx-Straße 26, 39175 Biederitz

 

Andernfalls bieten auch diverse Onlinehändler geeigneten Mundschutz an. Prüfen Sie hier bitte allerdings im Vorfeld, wie seriös der jeweilige Händler ist und wie die Lieferzeiten sind.
Ansonsten können Sie auch kreativ sein und sich die Masken selber basteln. Hierzu gibt es ebenfalls viele einfache Anleitungen im Internet.

 

Weiter unten stehen Ihnen die 

  • 1. Änderungsverordnung der 4. Eindämmungsverordnung
  • neue Gesamtfassung der 4. Eindämmungsverordnung
  • die Begründung der neuen Gesamtfassung der 4. Eindämmungsverordnung

 

als Download zur Verfügung.