Weitere Einschränkungen bei Eheschließungen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 24. 04. 2020

Informationen des Standesamtes Möser

 

Auf Grund der vierten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt vom 16.04.2020 § 1 Abs. 3 Nr. 2 gelten für Durchführung Eheschließungen folgende Bestimmungen:

 

Bei der Trauung anwesend dürfen sein:

  • das Brautpaar
  • mögliche Trauzeugen
  • die Eltern des Brautpaares
  • die Kinder des Brautpaares und
  • Geschwister des Brautpaares sein.

 

Musikalische Begleitung (Sänger etc.) und Fotografen sind nicht gestattet.

 

Weiterhin möchten wir auf Folgendes hinweisen:

 

  • Der Mindestabstand von mind. 1,50m ist einzuhalten, untereinander wie auch zur Standesbeamtin.
  • Die anwesenden Personen (alle, auch das Brautpaar) werden in einer Liste erfasst, welche für die Dauer von 4 Wochen im Standesamt aufbewahrt wird.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen dürfen an der Trauung als Gast NICHT teilnehmen.
  • NICHT an der Trauung teilnehmen dürfen weiterhin, Personen die innerhalb der letzten 14 Tage vor der Trauung aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder Kontakt zu Rückkehrern oder Kontakt mit infizierten Personen hatten.
  • Gäste aus anderen Bundesländern sollten, wenn möglich, nicht an der Trauung teilnehmen.
  • Die maximale Anzahl in den Trauräumen Möser und Pietzpuhl ist auf 15 Personen incl. Brautpaar und Trauzeugen beschränkt. Im Trauzimmer Biederitz ist die Anzahl der Personen auf 7 incl. Brautpaar und Trauzeugen beschränkt.

 

Diese Bestimmung gilt vorerst bis zum 03.05.2020. Änderungen vorbehalten.

 

Ihr Standesamtsteam