Erlass zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen
Einheitsgemeinde Biederitz, den 29. 04. 2020
Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat mit Datum vom 27.04.2020 einen Erlass zur Notbetreuung von Kindereinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt erlassen.
Den entsprechenden Erlass können Sie weiter unten als Download abrufen.
Hinweis:
Für die Hortbetreuung der 4. Klassen ab Montag, 04.05.2020 gilt analog zur KITA-Betreuung ebenso die 4.SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung, d.h. nur Hortkinder mit Anspruch auf Notbetreuung werden aufgenommen.
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