Nachweis für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020

Einheitsgemeinde Biederitz, den 04. 05. 2020

Mit der 5. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Antrag für den Bedarf einer Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen / Horten im Landkreis Jerichower Land geändert.

 

Den aktuellsten Nachweis für die Notbetreuung ab dem 04.05.2020 finden Sie unten aufgeführt.