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Welche Auswirkungen hat die 5. Eindämmungsverordnung vom 02.05.20 für die Gemeinde Biederitz? 

Einheitsgemeinde Biederitz, den 05. 05. 2020

Wir haben nachfolgend einige Punkte zusammengefasst. Hierbei sind allerdings die allgemeinen Hygieneregeln nach § 2 der 5. SARS-CoV-2-EindV dringend zu beachten (ausgenommen sind eigene Regeln wie z.B. bei Spielplätzen und Sportanlagen): 

 

 

  •  
    Schiedsstelle:
      - ab 11.05. wieder geöffnet
      - weitere Informationen finden Sie hier
       
  •  
    Spielplätze:
      - ab 08.05. wieder geöffnet
      - am 07.05. veröffentlicht der LK eine Allgemeinverfügung hinsichtlich der Nutzungsregeln und Auflagen
       
  •  
    (Freiluft)-Sportanlagen:
      - können von den entsprechenden Vereinen in Abstimmung mit der Gemeinde ab 06.05. genutzt werden 
       
  •  
    Bibliotheken:
      - Biederitz: öffnet ab 12.05. jeden Dienstag von von 15 -18 Uhr und Donnerstag von 14 - 17 Uhr 
      - Gerwisch: öffnet ab 14.05. jeden Donnerstag zwischen 15.30 - 17.30 Uhr
       
  •  
    Campingplatz:
      - geöffnet seit 04.05.
      - ausschließlich für Dauercamper und nicht für touristische Zwecke
      - Sanitäre Einrichtungen bleiben geschlossen
       
 
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