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Erste Änderungen zur 5. EindämmungsVO treten in Kraft

Einheitsgemeinde Biederitz, den 13. 05. 2020

Mit Datum vom 12.05.2020 wurde von der Landesregierung die 1. Änderungsverordnung der 5. SARS-CoV-2-EindV erlassen.

 

Hierbei wurden u.a. bekanntgegeben,

 

  • dass Gaststätten mit Ausnahme von Schankwirtschaften (z.B. Kneipen, Bars, Diskotheken und ähnlichen Betrieben) am 22.05.2020 unter Auflage von Hygiene- und Arbeitsschutzregelungen wieder öffnen dürfen.

 

  • dass die touristische Beherbergung von Personen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen sowie in Ferienhäuser o.ä. unter Einhaltung von Auflagen ab dem 15.05.2020 zulässig ist.

 

  • dass Hotels, Pensionen und andere Unterkünfte ab dem 22.05.2020 für Sachsen-Anhalter wieder öffnen dürfen.

 

  • dass Piercing- und Tattoostudios sowie Solarien und Sonnenstudios unter Einhaltung von Auflagen öffnen dürfen.

 

Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie weiter unten als Download.

 
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