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Weitere Lockerungen folgen mit der 6. SARS-CoV-2-EindV

Einheitsgemeinde Biederitz, den 27. 05. 2020

Mit der 6. SARS-CoV-2-EindV vom 26.05.2020 hat die Landesregierung den am 19.05.2020 veröffentlichten Zeitplan für die Lockerung von Corona-Maßnahmen fast vollständig umgesetzt.

 

Welche Auswirkungen haben die Lockerungen für unsere Gemeinde? Einige Punkte haben wir nachfolgend zusammengefasst. Hierbei sind allerdings die allgemeinen Hygieneregeln nach § 2 der 6. SARS-CoV-2-EindV unbedingt zu beachten (ausgenommen sind eigene Regeln wie z.B. bei Spielplätzen und Sportanlagen):

 

Personenanzahl:

  • ab dem 28.05. können sich bei Zusammenkünften und Ansammlungen bis zu 10 Personen treffen (gilt nicht für Zusammenkünfte mit Angehörigen aus max. 2 Hausständen oder mit nahen Verwandten sowie deren Ehe- u. Lebenspartnern)
  • ab dem 28.05. können öffentliche Räume (z.B. Mehrzweckhalle) wieder gemietet werden
  • ab dem 28.05. sind private Feiern bis zu 20 Personen wieder gestattet; bei professionellen Feiern (z.B. Trauungen, Hochzeiten) sind bis zu 100 Personen erlaubt
  • ab dem 28.05. können professionell durchgeführte Veranstaltungen (z.B. Gremiensitzungen) mit bis zu 100 Personen stattfinden

 

Kindertageseinrichtungen:

  • ab dem 02.06. eingeschränkter Regelbetrieb – weitere Informationen in Bezug auf die gemeindlichen Einrichtungen folgen morgen

 

Sportanlagen (Freiluft und Sporthallen):

  • können von den entsprechenden Vereinen in Abstimmung mit der Gemeinde ab 02.06. genutzt werden

 

Spielplätze:

  • seit 08.05. geöffnet
  • Allgemeinverfügung des LK JL hinsichtlich der Nutzungsregeln und Auflagen ist weiterhin zu beachten
     

Tourismus:

  • ab 02.06. dürfen Reisende aus ganz Deutschland Sachsen-Anhalt wieder besuchen

 

Gaststätten:

  • seit 22.05. unter Einhaltung von Auflagen wieder geöffnet
  • ab dem 28.05. dürfen auch Bars und Kneipen wieder öffnen

 

Die vollständige 6. Verordnung, wo weitere Regelungen und Informationen enthalten sind, ist weiter unten als Download abrufbar.

 
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