Änderungen im eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 30. 06. 2020

Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen vom 26.06.2020 gilt ab sofort folgende Verfahrensweise:

 

Die tägliche Erklärung, dass keine Erkältungssymptome beim Kind vorhanden sind, dass kein Kontakt zu COVID-19-Erkrankten erfolgte und dass keine Reisen in ausgewiesene Risikogebiete erfolgten, ist durch eine einmalige Erklärung zu ersetzen.

 

Kinder und Personal sowie Dritte, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen eine Kindereinrichtung dann betreten,

 

  • wenn sie über ein aktuelles negatives Ergebnis eines Coronatestes verfügen
  • oder eindeutig durch ärztliche Bescheinigung feststeht, dass dies nur Auswirkungen einer allergischen oder anderen Erkrankung sind.