Änderungen im eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen vom 26.06.2020 gilt ab sofort folgende Verfahrensweise:
Die tägliche Erklärung, dass keine Erkältungssymptome beim Kind vorhanden sind, dass kein Kontakt zu COVID-19-Erkrankten erfolgte und dass keine Reisen in ausgewiesene Risikogebiete erfolgten, ist durch eine einmalige Erklärung zu ersetzen.
Kinder und Personal sowie Dritte, die Erkältungssymptome aufweisen, dürfen eine Kindereinrichtung dann betreten,
- wenn sie über ein aktuelles negatives Ergebnis eines Coronatestes verfügen
- oder eindeutig durch ärztliche Bescheinigung feststeht, dass dies nur Auswirkungen einer allergischen oder anderen Erkrankung sind.