Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde zu erheben. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben:
a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 i.V.m § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
c) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie entweder schriftlich beantragen oder durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Gemeinde Biederitz, Einwohnermeldeamt (Zi.-Nr. 13), Berliner Straße 25 in 39175 Biederitz OT Heyrothsberge während der allgemeinen Öffnungszeiten vornehmen.