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Der "Lockdown light" tritt ab heute in Sachsen-Anhalt in Kraft

Einheitsgemeinde Biederitz, den 01. 12. 2020

Heute tritt die 3. Änderungsverordnung der 8. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Die Regelungen gelten bis zum 20. Dezember 2020. 

 

Der derzeitige Teil-Lockdown wird bis kurz vor Weihnachten verlängert. Dazu gehören u.a. folgende Regelungen:

 

  • Gaststätten, Kultur, Freizeit- und Sporteinrichtungen sind geschlossen, Hotel-Übernachtungen aus touristischen Gründen sind nicht möglich. Für die betroffenen Unternehmen gibt es weitere Hilfen.
  • Aufenthalt im öffentl Raum mit max. fünf Personen.
  • Kinder- und Jugendsport wird in kleinem Umfang wieder ermöglicht, und zwar mit fünf Personen einschließlich Betreuer/in oder Trainer/in. Dazu hat die Gemeinde spezielle Anweisungen für die Nutzung von Sportanlagen und Sporthallen erlassen.
  • Im Schulunterricht gilt ab der siebten Klasse eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.
  • Es gibt neue Personenhöchstgrenzen für Ladengeschäfte.

 

Die komplette dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung finden Sie weiter unten bei Informationen (Downloads).

 
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