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Sind Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet eine Hausnummer sichtbar an ihrem Gebäude anzubringen?

Einheitsgemeinde Biederitz, den 04. 12. 2020

Sind Hausbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet eine Hausnummer sichtbar an ihrem Gebäude anzubringen?


Die Antwort lautet - JA! Und das hat folgenden Hintergrund:


Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer/in durch die allgemeine Ordnungsbehörde vergeben. Die Hausnummernvergabe ist keine wegerechtliche sondern eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit.


Die derzeit gültige ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Einheitsgemeinde Biederitz sieht vor, dass jedes Haus vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit der dem Grundstück zugeordneten Hausnummer zu versehen ist.
Bei einem Notfall sind die Hilfsorganisationen auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, gerade jetzt, wo die dunklere Jahreszeit anfängt. Sind diese jedoch nicht vorhanden, kann das für Betroffene schwere Folgen haben. Weiterhin erleichtert man auch dem neuen Postboten oder dem Paketzusteller die alltägliche Arbeit. 


Folgende Maßnahmen sollten daher beachtet werden:

  • Bringen Sie Hausnummern so an, dass sie von öffentlichen Straßen und Wegen aus gut lesbar sind.
  • Verzichten Sie in eigenem Interesse auf besonders künstlerisch verzierte Schilder/Nummern und wählen Sie stattdessen große, gut lesbare Ziffern. Farblich sollten sich diese deutlich von der Farbe der Hauswand abheben.
  • Sorgen Sie dafür, dass Hausnummern nicht von Pflanzen überwuchert oder verdeckt werden.
  • Sorgen Sie für eine gute Beleuchtung der Hausnummer, damit man sie auch bei Dunkelheit rasch als solche erkennen kann.
  • Befindet sich ein Gebäude nicht direkt an einer öffentlichen Verkehrsfläche, so sollte dieses mit einem Hinweisschild an der öffentlichen Verkehrsfläche gekennzeichnet werden.
  • Prüfen Sie, ob Ihr Klingelschild zu lesen ist.

 

Viel zu oft haben Häuser gar keine oder keine lesbaren Hausnummern. Aus den o.g. Gründen sollte also jeder im eigenen Interesse dafür sorgen, dass das eigene Zuhause schnell und einfach gefunden werden kann.


Diesbezüglich verweisen wir auch auf unsere Gefahrenabwehrverordnung. Diese ist auch hier einzusehen.

 

- Das Ordnungsamt -
 

 
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