Harter Lockdown tritt ab morgen in Kraft

Einheitsgemeinde Biederitz, den 15. 12. 2020

Ab morgen tritt die 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft. Die Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 10. Januar 2021.

 

Die wichtigsten Regelungen ab dem 16. Dezember bis vorerst 10. Januar:

  • Der Einzelhandel und viele Dienstleister schließen. Zu den ab Mittwoch geschlossenen Einrichtungen gehören auch Baumärkte, Friseure und Kosmetikstudios. Ausnahmen sind unter anderem Supermärkte, Drogerien, Weihnachtsbaumverkaufsstellen, Fahrrad- und Kfz-Werkstätten, Reinigungen und Waschsalons.

 

  • Die Schuljahrgänge 7-13 wechseln in den Distanzunterricht. Für die Klassen darunter findet Präsenzunterricht ohne Teilnahmeverpflichtung statt - es gilt eine Empfehlung, die Kinder möglichst zuhause zu betreuen. Die Kitas wechseln in den Notbetrieb - bis 18. Dezember für alle Familien, ab dem 21. Dezember nur für systemrelevante Berufsgruppen.

 

  • Ab Mittwoch dürfen sich weiterhin nur fünf Personen (+ Kinder unter 14) treffen. An Weihnachten kann alternativ der eigene Haushalt mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis zusammen kommen - Übernachtungen in Hotels sind aber nicht gestattet. An Silvester und Neujahr gilt ein Versammlungsverbot.

 

Die vollständige Verordnung ist weiter unten als Download abrufbar.

 

Die dazugehörige Pressemitteilung der Landesregierung finden Sie hier: https://bit.ly/2Wg06qU.