Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis zum Schutz gegen die Geflügelpest
15. 12. 2020
Zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest (HPAIV H5) durch Wildvögel gilt ab sofort eine Stallpflicht im Jerichower Land für sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse). Dieses darf nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt ab 16. Dezember 2020 in Kraft.
Die Pressemitteilung, sowie die Allgemeinverfügung können Sie unten einsehen:
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