Nachweis für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021
Mit der 2. ÄnderungsVO der 9. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen/ bei Kindertagespflegestellen und Schulen im Landkreis Jerichower Land geändert.
Die aktuellsten Nachweise für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021
finden Sie weiter unten als Download aufgeführt.