Nachweis für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021

Einheitsgemeinde Biederitz, den 11. 01. 2021

Mit der 2. ÄnderungsVO der 9. Eindämmungsverordnung des Landes hat sich auch der Nachweis für den Bedarf einer Notbetreuung in  Kindertageseinrichtungen/ bei Kindertagespflegestellen und Schulen  im Landkreis Jerichower Land geändert.

 

Die aktuellsten Nachweise für die Notbetreuung ab dem 11.01.2021

 

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