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Warnung vor dem Betreten von Eisflächen

Einheitsgemeinde Biederitz, den 18. 01. 2021

Auch wir möchten hinsichtlich des heutigen Einsatzes der Feuerwehr noch einmal darauf hinweisen, dass Eisflächen seitens der Gemeinde Biederitz nicht freigegeben sind.

 

Trotz anhaltender Kälte mit Minusgraden kann das Eis auf zugefrorenen Gewässern noch dünn und brüchig sein. Besonders auf Flüssen, Bächen oder Gräben kann sich keine ausreichend tragfähige Eisschicht bilden. Beim Betreten besteht akute Lebensgefahr durch Einbrechen und Ertrinken.

 

Beachten Sie daher folgende Tipps der Feuerwehr für einen sicheren Ausflug:

 

  •  
Nehmen Sie örtliche Warnhinweise ernst. Achten Sie auf Verbotsschilder und informieren Sie sich durch die örtlichen Medien über eventuelle freigegebene Gewässer.
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Die Eisschicht muss ausreichend tragfähig sein und sollte eine Stärke von mindestens 15 Zentimeter aufweisen
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Kindern müssen die Gefahren erklärt werden, denn besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten.
  •  
Vermeiden Sie einsame Ausflüge auf dem Eis – bei einem Unfall kann es sonst sein, dass niemand Hilfe leisten kann.
  •  
Wenn das Eis knistert und knackt, Risse aufweist oder schwallweise Wasser auf die Oberfläche tritt: nicht betreten. Wenn Sie bereits auf dem Eis sind: Flach hinlegen, um das Gewicht auf eine größere Fläche zu verteilen, zum Ufer robben (möglichst wenig ruckartige Bewegungen). Warnen Sie andere Personen.

 

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall, dann ist schnelles und umsichtiges Handeln von großer Bedeutung:

 

  •  
Setzen Sie als erstes einen Notruf über die europaweite Notrufnummer 112 ab oder bitten Sie jemanden, das für Sie zu tun. Machen Sie dabei möglichst genaue Angaben zum Aufenthaltsort und zur Anfahrt. Bitten Sie Passanten, die Rettungskräfte einzuweisen.
  •  
Wer einbricht, sollte versuchen, sich vorsichtig am Eis festzuhalten oder darauf zu ziehen. Wenn das Eis weiter bricht, kann man sich mit Fäusten oder Ellenbogen einen Weg zum Ufer frei schlagen.
  •  
Im eiskalten Wasser verlassen den Verunfallten die Kräfte schon nach wenigen Minuten. Der Körper erlahmt, die eingebrochene Person geht unter! Helfer sollten sich nicht selbst in Gefahr bringen, daher Eigensicherung beachten (Leinen/Schwimmweste/Rettungsring) und sich nicht zu weit hinaus wagen.
  •  
Wer sich zum Helfen auf die Eisfläche begibt, sollte dafür eine Unterlage (Leiter, Bretter, Zaun, Hockeyschläger) verwenden, um das Gewicht zu verteilen. Die Hilfsmittel kann man der eingebrochenen Person zuschieben. Eine quer über die Einbruchstelle gelegte Unterlage oder Äste machen die Rettung leichter. Hilfreich können auch an Gewässern aufgehängte Rettungsringe sein.
  •  
Gerettete in warme Decken (Rettungsdecke) oder Jacken hüllen, vorsichtig erwärmen, nicht als "Hausmittel" mit Schnee abreiben.
  •  
Unterkühlten Personen keinen Alkohol geben, stattdessen möglichst warmen Tee reichen. Eine medizinische Untersuchung ist in allen Fällen erforderlich.

 

Quelle: Feuerwehr Wiesbaden

 
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