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3. ÄnderungsVO - Lockdown wird weiterhin verlängert

Einheitsgemeinde Biederitz, den 22. 01. 2021

Ab dem 25. Januar 2021 tritt die 3. ÄnderungsVO der 9. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in Kraft.

 

Die Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 14. Februar 2021.

 

Entsprechende Änderungen sind z.B.:

 

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird das Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2) verpflichtend.

 

  • Um den Alltag für Familien mit Kindern zu erleichtern, dürfen eigene Kinder bis zu drei Jahren bei Besuch mitgenommen werden. Und: Zwei Familien können sich bei der Betreuung ihrer Kinder bis zu 14 Jahren gegenseitig unterstützen.

 

Die geänderte Verordnung ist weiter unten als Download abrufbar. 

 
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